Aufnahme des Atzelbergplatzes in die Prioritätsliste der Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 18.06.2023, OF 480/11 Betreff: Aufnahme des Atzelbergplatzes in die Prioritätsliste der Klimaangepassten Stadtplatzgestaltung Vorgang: EA 7/22 OBR 11; M 18/23; B 149/23; EA 29/23 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert den Atzelbergplatz in das Programm "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" (M18 2023) aufzunehmen den Platz zeitnah zu priorisieren und entsprechend mit der Planung zu beginnen. Siehe auch OF 450/11 (Etatantrag), OF 197/11, B149
Begründung:
Der Atzelbergplatz ist überwiegend ein kahler mit Beton gestalteter Platz ohne ausreichende Beschattung. An sonnigen und heißen Tagen ist deshalb die Aufenthaltsqualität sehr stark gemindert bzw. unmöglich. Temperaturen deutlich über 50°C schon ab April sind keine Seltenheit. Die angepflanzten Bäume wachsen wegen der Trockenheit und Hitze nur langsam. Kindergärten und andere angrenzende Einrichtungen möchten den Platz zum Spielen und Verweilen nutzen. Der Platz braucht ein neues grundlegendes Konzept zur Begrünung. Leitlinien sind im Vortrag des Magistrats M18 Leitfaden "Klimaangepasste Stadtplatzgestaltung" bei neu anzulegenden Plätzen sowie bei der Umgestaltung von Plätzen umfangreich dargelegt. Im Hinblick auf die Klimaerwärmung und zur Erreichung der selbst gesetzten Klimaziele, sollte die Stadt Frankfurt Maßnahmen ergreifen, schattenspendende Elemente, Anpflanzung von Bäumen sowie einer Flächenentsiegelung mit oberster Priorität anzugehen.dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 14.03.2022, EA 7 Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 18 Bericht des Magistrats vom 24.03.2023, B 149 Etatanregung vom 24.04.2023, EA 29 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des OBR 11 am 03.07.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4162 2023 Die Vorlage OF 480/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Vorgang die Vorlage EA 8/23 OBR 11 hinzugefügt und die Vorlage EA 7/22 OBR 11 nicht berücksichtigt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme