Ruhe und Ordnung am Schönplatz
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Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.01.2018, OF 480/1
Betreff: Ruhe und Ordnung am Schönplatz
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Spielplatz auf der Kreuzung von Schönstraße und Hardenbergstraße ein Schild mit folgendem Inhalt aufzustellen: "Gemäß § 3 der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt vom .... sind auf diesem Spielplatz u.a. folgende Ordnungswidrigkeiten untersagt: der Konsum von Alkohol der Konsum von Tabakwaren und die unsachgemäße Entsorgung von Zigarettenkippen vermeidbaren Lärm, z.B. durch das Betreiben von Musik- und Tonwiedergabegeräten zu erzeugen, die geeignet sind, die anderen Benutzer/Benutzerinnen zu belästigen Abfälle sind in den dafür aufgestellten Abfallbehältern zu entsorgen, sofern diese voll sind, sind Abfälle mitzunehmen Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße in Höhe von 5,- bis 1.000,- geahndet werden". durch eine geeignete Person (z.B. des Ordnungsamtes) in einem Gespräch mit dem Betreiber der Trinkhalle und seinen Gästen auf diese Regelung und die Folgen der Zuwiderhandlungen hinzuweisen. durch verstärkte Kontrollen und ggf. Ahndung von Zuwiderhandlungen für eine ordnungsmäßige Nutzung des Platzes zu sorgen. Begründung:
Grünflächenamt und Straßenverkehrsamt haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen durchgeführt, die zu einer Verschönerung des Spielplatzes auf dem sog. Schönplatz geführt haben (Sandkasten, Nestschaukel, Bremsschwellen auf der Umfahrungsstraße u.a.). Dabei blieb das Nebeneinander von Kindespielbereich und Trinkhallenbetrieb weiter problematisch. Nach Absprache von Kinderbüro und Grünflächenamt wurde gegenüber der Trinkhalle im südöstlichen Bereich des Spielplatzes ein etwa 30 qm großer Bereich mit Gittern abgetrennt und mit Tischen und Bänken für die Besucher der Trinkhalle versehen. Dies erhöhte die Attraktivität der Trinkhalle, die Besucher sitzen jetzt nicht mehr auf den Bordsteinen, sondern auf den Bänken; vereinzelt kümmern sich Gäste um die Beseitigung von Abfällen in diesem Bereich. Die erhöhte Attraktivität der Trinkhalle hat aber auch dazu geführt, dass Alkohol trinkende und rauchende Gäste bei schönem Wetter vermehrt auch auf den Bänken im Spielbereich sitzen und dass auch in den Abendstunden laut Musik abgespielt wurde. Nach wie vor werden Abfälle auf dem ganzen Platz nur unzureichend entsorgt, nach wie vor wird auf dem Platz gedealt. Beschwerden von Anwohnern blieben unbeachtet, Hinweise der Kinderbeauftragten auf die Rechtslage wurden im besten Fall mit Nichtbeachtung beantwortet. Es ist davon auszugehen, dass viele Gäste der Trinkhalle die Rechtslage nicht kennen oder nur dann bereit sind, diese zu berücksichtigen, wenn ihnen sonst Strafe droht. Ein gut sichtbares Schild, das die wichtigsten Ordnungswidrigkeiten und ihre Ahndung auflistet, die Belehrung der Gäste über die Rechtslage durch eine amtliche Person und intensive Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wäre für die Kinder und die Anwohner außerordentlich wünschenswert.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
18. Sitzung des OBR 1 am 23.01.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 480/1 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 20.02.2018, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 480/1 wurde zurückgezogen.