Antrag vom 16.01.2018, OF 480/2 Betreff: Lärmschutzwand auf der südlichen Seite der A 66 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird jeweils aufgefordert sich dafür einzusetzen, 1. dass auf der südlichen Seite der A66 eine Lärmschutzwand (z. B. aus Glas) angebracht wird, um den Autolärm für die Bockenheimer Anwohner/-innen in der Ginnheimer Landstraße, an den Sportanlagen, an der Universität sowie in den Kleingärten zu reduzieren. 2. dass die unter Ziffer 1 benannte Lärmschutzwand als ortsbezogene Einzelfallmaßnahme in den nächsten Lärmaktionsplan für den Regierungsbezirk Darmstadt aufgenommen wird und dass die ggf. noch notwendigen städtischen Beschlüsse zur technischen, rechtlichen und finanziellen Durchführbarkeit der Lärmschutzwand zeitnah gefasst werden.
Begründung:
Der Magistrat kündigte im Februar 2015 auf eine entsprechende Bürger-Initiative (mit mehreren hundert Befürworter/-innen) auf FFM.DE (Bürgerbeteiligungsportal der Stadt Frankfurt am Main) hin an, eine Lärmschutzeinrichtung sei an der südlichen Seite der Autobahn A 66 im Bereich der Ginnheimer Landstraße grundsätzlich sinnvoll und er werde sie im Rahmen der Kommunalen Lärmminderungsplanung aufgreifen. Der Magistrat hat sein Versprechen bislang nicht umgesetzt, so dass diese Maßnahme nach Anregung der seinerzeit schon aktiven Bürger neuerlich angestoßen werden soll. Zur Lärmschutzwand: Zwischen Hausen und der Ginnheimer Landstraße gibt es bereits eine transparente Lärmschutzwand, die den Autolärm in nördliche Richtung deutlich dämpft. Dort befindet sich das weitläufige Buga-Gelände (Hundewiese, Fitness-Platz). Die Wirkung der Lärmschutzwand ist hier deutlich spürbar. Auf der südlichen Seite der A66 ist die Lärmbelästigung insbesondere bei geöffneten Fenstern und bei Aufenthalt im Freien erheblich. Ebenso wie in nördlicher Richtung wäre auch auf der südlichen Seite der A66 eine transparente Wand aus Glas angebracht, die eine Strecke von ca. 400-500 Metern abdeckt. Die Lärmbelästigung für Anwohner/innen der Ginnheimer Landstraße sowie für die Kleingärten könnte dadurch erheblich reduziert werden.Hauptvorlage: Antrag vom 04.01.2018, OF 473/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
18. Sitzung des OBR 2 am 22.01.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2640 2018 1. Die Vorlage OF 473/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 480/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme