Unterliederbach: Behinderung durch Mülltonnen in Rugierstraße, Markomannenweg und Cimbernweg
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 06.05.2022, OF 481/6 Betreff: Unterliederbach: Behinderung durch Mülltonnen in Rugierstraße, Markomannenweg und Cimbernweg Seit einiger Zeit sind die Einmündungen Rugierstraße/Markomannenweg und Rugierstraße/Cimbernweg an Müllabfuhrtagen mehrere Stunden (in der Regel von morgens bis mittags) mit Mülltonnen zugestellt. An der Einmündung Markomannenweg sind die Behinderungen besonders extrem, die Mülltonnen blockieren die Einmündung dort häufig vollständig, einschließlich des abgesenkten Bordsteins. Für Rad fahrende Kinder, mobilitätseingeschränkte Personen und Kinderwagen gibt es dann oft kein Durchkommen. Der Ortsbeirat möge daher beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Müllentsorgung im Einklang mit der Abfallsatzung durchgeführt wird und dadurch das Recht von Fußgängern, insbesondere von Kindern und Behinderten auf sichere und barrierefreie Nutzung der Gehwege, sowie die Sicherheit des fließenden Verkehrs nicht beeinträchtigt wird. Sollten Hindernisse, z.B. parkende Autos, die Müllentsorgung behindern, muss das Problem dort angepackt werden, statt es auf die schwächsten Verkehrsteilnehmer abzuwälzen. Konkrete Lösungsansätze für die genannten Einmündungen, ebenso wie für andere möglicherweise betroffene Straßen, können sein: - Konsequentes Abschleppen von Falschparkern, die die Müllentsorgung und damit auch Feuerwehr und Rettungsdienst behindern - Die Grundstückseigentümer in die Pflicht nehmen, für freie Zugänglichkeit ihrer Müllplätze zu sorgen (siehe § 11 Abs. 3 der Abfallsatzung) - Falls erforderlich, Umwandlung von Straßenparkplätzen in Abstellflächen für Müllbehälter.
Begründung:
in § 10 Abs. 4 der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt am Main heißt es: "Die Bereitstellung muss jeweils so geschehen, dass Fußgänger/innen und Fahrzeuge weder behindert noch gefährdet werden. Die Behälter sind nach der Leerung unverzüglich auf das angeschlossene Grundstück zurückzubringen." Durch die Sichtbehinderungen sind alle Verkehrsteilnehmenden zu Fuß, mit dem Rad oder dem Auto einer erhöhten Unfallgefahr ausgesetzt. Das betrifft besonders Kinder auf dem Schulweg, da beide Einmündungen zum offiziellen Schulweg der Walter-Kolb-Schule gehören. Beispielfotos zur Behinderung durch Mülltonnen, Quelle: private Fotos der AntragstellerinBeratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2178 2022 Die Vorlage OF 481/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme