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Wann ist mit einem Rückbau der Freifläche vor der Liegenschaft „Eschborner Landstraße 100“ zu rechnen?

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Partei(en): die_farbechten_-_LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.03.2020, OF 481/7 Betreff: Wann ist mit einem Rückbau der Freifläche vor der Liegenschaft "Eschborner Landstraße 100" zu rechnen? Vorgang: ST 2358/19 In der ST 2358 vom 20.2.19 antwortete der Magistrat bezüglich der Freifläche vor der Liegenschaft "Eschborner Landstraße 100", dass er die Liegenschaft überprüft und folgendes festgestellt habe:"... dass die geschotterte Fläche vor der Liegenschaft nicht nur gegen die Regelungen der Vorgartensatzung verstößt, sondern auch einen Widerspruch zu der für diese Liegenschaft erteilten Baugenehmigung darstellt, die für diesen Bereich eine Grünfläche festsetzt. Der Magistrat wird zur Wiederherstellung einer satzungs- und baugenehmigungskonformen Nutzung ein Verwaltungsverfahren einleiten." Dies erweckte den Eindruck, als wäre mit einer umgehenden Einleitung einer entsprechenden Maßnahme zu rechnen. Statt dessen stellte nun die Firma auf der geschotterten Fläche einen Fahrradständer für 12 Fahrräder auf(siehe Foto im Anhang). Dies lässt vermuten, dass bislang noch kein Verwaltungsverfahren eingeleitet wurde. Aus diesem Grunde bittet der Ortsbeirat um die Beantwortung folgender Fragen: Wann ist mit der Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu rechnen? Wann könnte mit dem Rückbau der Schotterfläche in eine Grünfläche gerechnet werden? Anlage 1 (ca. 515 KB)dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.12.2019, ST 2358 Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 7 am 16.06.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1664 2020 Die Vorlage OF 481/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, Herr Leitzbach und Herr Richter