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Nied: Einrichtungsverkehr in der Heusingerstraße

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): fraktionslos

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.10.2017, OF 482/6 Betreff: Nied: Einrichtungsverkehr in der Heusingerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Heusingerstraße in Nied ab der Höhe Hausnummer 52/53 als Einrichtungsverkehrsstraße mit der Fahrtrichtung in Richtung der Straße "Zum Selzerbrunnen" auszuweisen. Der Radverkehr ist in beiden Fahrtrichtungen freizugeben.

Begründung:

Auf dem Ortstermin am 05.10. mit den beteiligten Ämtern wurde diese Lösung gemeinsam erarbeitet. Vor der Friedrich List Schule kommt es regelmäßig zu gefährlichen Verkehrssituationen, da Kinder mit dem PKW gebracht und abgeholt werden. Die Fahrzeuge kommen aus allen Richtungen, wildes Parken und Halten lässt für alle eine unübersichtliche Situation entstehen, welche zur Gefährdung der Kinder führt. Des Weiteren ist auf der schmalen Straße das Passieren zweier Fahrzeuge, ohne den Gehweg zu befahren, nicht möglich. Dieser Gehweg entlang der Heusinger Straße wird als Schulweg genutzt, so dass es hier ebenfalls zu Gefährdungen kommt. Durch die geringe Fahrbahnbreite ist mit einer Erhöhung der Fahrgeschwindigkeiten nicht zu rechnen. Da durch die Baumaßnahmen am Bahnübergang Oeserstraße in den vergangenen Wochen eine solche Einbahn-Regelung temporär eingerichtet wurde, konnten von den Anwohnern durchweg positive Erfahrungen gesammelt werden. Durch den verbleibenden Zweirichtungsverkehr bis zur Hausnummer 52/53 ist ein signifikanter Mehrverkehr durch Parkplatzbenutzer, Besucher der Geschäfte und Anwohner aus dem Bergmannweg nicht zu erwarten.Hauptvorlage: Antrag vom 20.07.2017, OF 435/6 Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 6 am 07.11.2017, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2349 2017 1. Die Vorlage OF 435/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 482/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 482/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme