Antrag vom 26.08.2023, OF 484/11 Betreff: Tempo 20 in der Straße Alt-Fechenheim Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat möge die Straße Alt Fechenheim zwischen Hausnummer 69 und 123 entsprechend des § 45 Abs. 1d der StVo als Tempo 20 Zone "Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich" ausweisen um Aufenthaltsqualität und Sicherheit in diesem Straßenabschnitt zu erhöhen.
Begründung:
Wie in der StVo vorgesehen, sollte die Straße Alt Fechenheim als Straße mit vielen Läden und vorwiegend Geschäftsbereich, hohem Fußgängeraufkommen und einer hohen Aufenthaltsfunktion mit dem Tempo 20 in Form eines Verkehrsberuhigtem Geschäftsbereich ausgewiesen werden. Die Straße ist schmal, hat eine starke Zulieferfunktion für die Läden in dieser Straße und wird von einer hohen Zahl von Besucherinnen und Besuchern, Einkäufer:innen aufgesucht und häufig gequert. Fahrradfahrer:innen nutzen die Straße in hohem Maße und würden von einem geringeren Tempo des Autoverkehrs in hohem Maße von der erhöhten Sicherheit profitieren. Das enge "Vorbeiquetschen" von Autos am Fahrradverkehr würde damit deutlich eingeschränkt werden, da das Tempo von Fahrradverkehr und motorisiertem Verkehr angeglichen wären. Die Aufenthaltsqualität und auch die Verringerung des Autolärms werden zu einer positiven Entwicklung dieser Straße führen.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4341 2023 Die Vorlage OF 484/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme