Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingartenvereins Buchhang e. V. Vorlage OF 484/4 2025
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Partei(en):
S A C H S T A N D :
Antrag vom 10.03.2025, OF 484/4 Betreff: Bebauungsplanabsicherung der Kleingartenanlage 2 des Kleingartenvereins Buchhang e. V. der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Kleingartenanlage 2 des KGV Buchhang e.V. durch rechtsverbindlichen Bebauungsplan ggfs. als Ergänzung hierzu als Dauerkleingärten zu sichern.
Begründung:
Die Kleingärten des KGV Buchhang e.V. sichern die Lebens- und Aufenthaltsqualität des Viertels in vielfältiger Weise. Neben der Tätigkeit zahlreicher anderer Vereine dienen Kleingartenvereine und ihre Anlagen der Identifikation mit dem Viertel, bieten den Anwohnenden ein hochwertiges wohnortnahes Erholungsgebiet, gleichen die negative Grünflächenbilanz im Viertel aus und bieten einen Ausgleich für die stellenweise sehr beengten Wohnverhältnisse im Viertel. Der KGV Buchhang e.V. ist nicht nur aus naturschutzrechtlichen Belangen heraus, sondern auch wegen der vielseitigen Aktivitäten ein im Quartier sehr geschätzter und vorbildlicher Verein, der mit seinen Kleingartenparzellen uneingeschränkt zu erhalten ist. Deshalb muss aus Sicht des Ortsbeirates alles unternommen werden, um die bestehenden Kleingärten als Dauerkleingartenanlagen zu erhalten und planungsrechtlich zu sichern. Die durch die Diskussion zur Errichtung der Europäischen Schule auf dem Festplatzgelände eingetretene Verunsicherung ist durch den schnellen Abschluss beziehungsweise durch die Einleitung der B-Plan-Verfahren bzw. deren entsprechende Ergänzung zu beenden. Vielen Dank an die Leute vor Ort, die den Antrag nahezu selbständig verfasst haben.Beratung im Ortsbeirat: 4