Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 05.05.2022, OF 485/1 Betreff: Akustische Ampelanlagen in der Innenstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert folgende Ampelanlagen in der Innenstadt mit akustischem Signal (blindengerecht) auszustatten bzw. umzurüsten: - Kreuzung Hasengasse/Berliner Straße - Neue Kräme (Übergang Berliner Straße) Außerdem wird der Magistrat gebeten zu berichten, wann mit den Umbaumaßen zu rechnen ist und wie lange diese dauern werden.

Begründung:

Die oben genannten Ampeln sind zentrale Querungen in der Innenstadt, die von zahllosen Bürgern und Touristen genutzt werden. Darunter befinden sich auch Sehbeeinträchtigte. Diese Menschen werden durch die fehlenden akustischen Signale in ihrem Bewegungsradius erheblich eingeschränkt und damit vom öffentlichen Stadtleben teilweise ausgeschlossen. Dies ist unsozial und widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention. Durch geringe Umbaumaßnahmen kann hier viel für die Freiheit sehbeeinträchtigter Menschen getan werden.Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2413 2022 Die Vorlage OF 485/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme