Rechts-vor-links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße
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Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 13.06.2016, OF 49/10 Betreff: Rechts-vor-links-Regelung auf dem Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße Der Berkersheimer Weg östlich der Homburger Landstraße wird von vielen Schul- und Kindergartenkindern überquert. Aufgrund der insgesamt bisher sehr unbefriedigenden Verkehrssituation (insbesondere des schmalen Straßenquerschnitts) sowie der eng stehenden Bäume sowie des teils zum zu schnellen Fahren animierenden Straßenverlaufs wurde am 10.06.2016 von der erneut einberufenen Schulwegkommission wie folgt protokolliert: "Bei dem Berkersheimer Weg handelt es sich um eine sehr gerade, Tempo-30-Straße ohne rechts-vor-links-Regelung (aufgrund des öffentlichen Nahverkehrs). Dies verleitet zu schnellem Fahren. VGF bzw. traffiQ werden gebeten ihre Busfahrer auf die Einhaltung der Verkehrsregeln (Halten vor dem Fußgängerüberweg, Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung) hinzuweisen." Wenngleich abweichend von den Teilnehmern der Begehung mit den Ämtervertretern einvernehmlich besprochen war und so zu Protokoll geben werden sollte, dass hier der Ortsbeirat einen entsprechenden Antrag veranlassen soll, ist es bereits so sehr erfreulich, dass die missliche Situation hier so protokolliert und benannt wurde, obwohl der Hinweis auf den Antrag unterblieb. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat 10 beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, für den Tempo-30-Bereich des Berkersheimer Wegs östlich der Homburger Landstraße künftig eine entsprechende Rechts-vor-links-Regelung zu veranlassen.Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
3. Sitzung des OBR 10 am 28.06.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 217 2016 Die Vorlage OF 49/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme