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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.09.2016, OF 49/4 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Ernst-May-Viertel Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass die Lösung L 3 in der M 82 die Grundlage aller weiteren Planung bildet. Diese beinhaltet eine Einhausung der A 661 beginnend an der Seckbacher Landstraße und endend 150 m südlich der Friedberger Landstraße.

Begründung:

Abweichend von den bislang vorgestellten Plänen hat der Magistrat mit der M 82 vier Lösungen vorgestellt, die unterschiedliche Einhausungen und Bebauungen nach sich ziehen. Der Magistrat bevorzugt dabei die preisgünstige Variante 4, die eine verbreiterte Brücke von knapp 400 m über die Autobahn A 661 auf Höhe des Bornheimer Friedhofs vorsieht, den Bereich an der Seckbacher Landstraße aber unberücksichtigt lässt. Eine solche Lösung hätte Kostenvorteile, würde aber eine lärmabweisende Bauweise nicht nur im Nordosten von New Atterberry nach sich ziehen (vgl. M 81), sondern auch die angedachten Wohnbauten nördlich des Katharinenkrankenhauses und der Straße An den Röthen betreffen. Eine Bebauung an dieser Stelle ('Katharinenquartier') wäre dann nur noch mit erheblich lärmgeschützten Häusern möglich, ein Freizeitwert der Flächen wäre nicht gegeben. Im Ganzen würde der Vorschlag L4 zu einem Stückwerk führen, bestehend aus dem jetzigen Galeriebauwerk an der Seckbacher Landstraße und der ehemaligen Wilhelmshöher Straße mit einer Breite von ca. 250 m, einem offenen Stück Autobahn von ca. 220 m und einer verbreiterten Brücke von knapp 400m nördlich des Bornheimer Friedhofs. Die Lösung L 3 hingegen verlängert die bestehende Deckelung an der Seckbacher Landstraße (Galeriebauwerk) in Richtung Nordwest über der Autobahn bis kurz vor New Atterberry. Es entstehen dabei neue, grüne, lärmfreie, querbare und auch ohne besonderen Lärmschutz bebaubare Flächen. Zusammen mit der schon vorhandenen halben Überdeckelung an der Seckbacher Landstraße wäre eine Einhausung von weit über 800 m das Ergebnis. Die durch die A661 entstandene städtebauliche Wunde zwischen Bornheim und Seckbach würde damit weitgehend geheilt werden. Akzeptabel erscheint die Kürzung der Einhausung im Bereich der Friedberger Landstraße, hier ist auf der Nordseite der Autobahn der Blumengroßmarkt angesiedelt, auf der Südseite ist eine lärmgeschützte Bebauung einer einfachen Lärmschutzwand angesichts der bestehenden Wohnungsknappheit vorzuziehen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.04.2016, M 82 Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 4 am 04.10.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 82 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 49/4 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL, BFF und dFfm gegen GRÜNE, CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 4 am 01.11.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 84 2016 Anregung OA 85 2016 1. Der Vorlage M 82 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 49/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 62/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, CDU und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE und CDU gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); SPD und BFF (= Enthaltung) zu 3. SPD und 1 LINKE. gegen 1 LINKE. (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Enthaltung)