Antrag vom 09.02.2023, OF 490/3 Betreff: Hebelstraße 23: Verdrängung entgegenwirken! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge der Verdrängung der Mieter:innen der Hebelstraße 23 entgegenwirken und den Erhalt der bezahlbaren Mietwohnungen ermöglichen.
Begründung:
2019 entschied der Magistrat, das Vorkaufsrecht für die Hebelstraße 23 nicht anzuwenden und schloss eine Abwendungsvereinbarung mit dem Investor ab, die die Umwandlung der Miet- in Eigentumswohnungen innerhalb von zehn Jahren ausschloss. Die Bewohner:innen der Hebelstraße 23 befürchten nun, jahrelang auf einer Baustelle wohnen zu müssen, um letztlich zur Zehnjahresfrist gekündigt zu werden. Um Schutz vor Verdrängung zu gewährleisten, sollte der Magistrat sich dafür einsetzen, dass die Mieter:innen dort ohne jahrelange Baustelle weiterhin leben können. Der Magistrat sollte hierzu in Kontakt mit dem Investor treten, um sicherzustellen, dass keine Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die gegen die Milieuschutzsatzung verstoßen, und somit auch keine Mieterhöhungen erfolgen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Beratungsergebnisse:
19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3805 2023 Die Vorlage OF 490/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)