Antrag vom 14.06.2018, OF 491/9 Betreff: Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzlich zu den in der OF 488/09 gestellten Fragen darzulegen, 1. wie das zu erwartende steigende Verkehrsaufkommen im weiteren Verlauf vor dem Hintergrund einer zur morgendlichen Hauptverkehrszeit bereits jetzt angespannten Verkehrssituation rund um den Platz Am Weißen Stein gesteuert werden soll? 2. wie unter Berücksichtigung der nur mit 30 km/h zu befahrenden Kurhessenstraße und der auf eine Fahrspur verengten Eschersheimer Landstraße der weiter in Richtung Innenstadt fließende Verkehr gesteuert werden soll?
Begründung:
Bereits jetzt staut sich der Verkehr am Platz Am Weißen Stein in den Morgenstunden ohne Ausweichmöglichkeit bis zurück in die Zehnmorgenstraße. Bisher fließt der Verkehr nördlich über die Maybachbrücke/Dillenburger Straße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße ab, wobei sich dieser Verkehrsstrom nochmals teilt und südwestlich über die Kurhessenstraße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße weiterfließt. Die Kurhessenstraße ist bis an ihre Einmündung in die Hügelstraße eine 30 km/h-Zone und nicht geeignet, größere Verkehrsmengen aufzunehmen. An ihrem südlichen Ende staut sich der morgendliche Berufsverkehr bereits jetzt manchmal bis zur Kreuzung Am Schwalbenschwanz zurück. Die Eschersheimer Landstraße wird gerade vollständig auf eine Fahrspur zurückgebaut, was schon jetzt zu einer - beabsichtigten - Kapazitätsreduzierung führt.Hauptvorlage: Antrag vom 31.05.2018, OF 488/9 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 9 am 14.06.2018, TO I, TOP 23 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3377 2018 1. Die Vorlage OF 488/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. 1. Dem Änderungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 491/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu 1.: CDU und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 CDU (= Ablehnung); 4 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung)