Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.08.2023, OF 493/11 Betreff: Erstellung einer Vorplanung für den Wohnungsbau auf den städtischen Liegenschaften, Flurstücke 299/1 und 296/6 zwischen Willmannstraße und Baumertstraße Vorgang: OM 1308/22 OBR 11; ST 1075/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat begrüßt die Idee des Magistrats, wie in seiner Stellungnahme ST 1075, vom 06.05.2022 Kund getan, eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange zu verfolgen. Der Magistrat möge dem Ortsbeirat nach nun 15 Monaten seit erfolgter Stellungnahme einen Zeitraum nennen, in dem eine entsprechende alternative Planungsvariante erarbeitet und dem Ortsbeirat vorgestellt wird, da die Situation des Wohnungsmarktes nach wie vor angespannt ist. .
Begründung:
Menschen suchen nach wie vor dringlich bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt. Die seit Jahren angespannte Lage hat sich nicht entschärft und ein Brach-liegen-lassen freier Grundstücke im städtischen Raum erscheint nun in diesem Fall auch wenig zielführend, da sich nun über viele Jahre die Ausgangssituation zum Ankauf weiterer Grundstücke vor Ort nicht änderte und darauf auch kaum zu hoffen ist.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
23. Sitzung des OBR 11 am 11.09.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 737 2023 Die Vorlage OF 493/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme