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Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Obermainanlage

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.06.2015, OF 493/4 Betreff: Radfahrstreifen und Schutzstreifen auf der Obermainanlage Vorgang: OM 2114/13 Der Magistrat wird gebeten: 1. Den 20 m langen Radfahrstreifen im ersten Teil der Obermainanlage (durchgezogene Linie) deutlich abzumarkieren und entsprechend zu kennzeichnen. Hier sind großflächige Diagramme denkbar. 2. Die Markierung des sich an den Radfahrstreifen anschließenden 20 m langen Schutzstreifens (eng gestrichelte Linie) zunächst bis zur Weiherstraße fortzuführen. 3. Den Anfangsbereich in der Obermainanlage vermehrt auf Falschparker zu kontrollieren.

Begründung:

Nach der Ansiedlung eines großen Einzelhändlers und eines Gastronomiebetriebes am Anfang der Obermainanlage kommt es vermehrt zur "Nutzung" des Radfahrstreifens als Parkfläche. In der Folge weicht der von der Flößerbrücke kommende Radverkehr auf die nächste Fahrspur aus und gerät in Konflikt mit dem Kraftverkehr, sodass gefährliche Situationen entstehen - offenbar erkennen viele Fahrzeugführer nicht, dass hier ein Radfahrstreifen auf der Fahrbahn besteht. Dieses Nichterkennen hängt vielleicht auch mit der Kürze dieser Fahrbahnkennzeichnung zusammen, schon nach ca. 40 Metern enden Radfahr- und Schutzstreifen. Die geschilderte Situation ist an den Wochenenden besonders eklatant, offenbar wird dieser Bereich dann nicht ausreichend kontrolliert.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2114 Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

42. Sitzung des OBR 4 am 30.06.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4298 2015 Die Vorlage OF 493/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme