Antrag vom 12.11.2019, OF 497/8 Betreff: Ampelanlage Ernst-Kahn-Straße/In der Römerstadt Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die folgenden Punkte prüfen zu lassen, ob: a) die Ampelanlage an der Kreuzung Ernst-Kahn-Straße / In der Römerstadt zeitweise eine andere Steuerung hinsichtlich der Grünphase für die Fußgängerüberwege erhalten kann und b) die Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger an der oben genannten Ampelanlage funktionsfähig sind oder ob die Wirkungsweise verbessert werden kann.
Begründung:
Zu a) Bei der Kinderkonferenz in der Römerstadtschule am 15. Oktober 2019 wurde von den Kindern bemängelt, dass die Grünphase für die Fußgängerüberwege nicht ausreichend lange andauert. Insbesondere für den Überweg zwischen dem Grundstück der Römerstadtschule Richtung Gebäude In der Römerstadt 137/139 trifft dies zu. Die Kinder müssen dann auf der Verkehrsinsel auf die nächste Grünphase warten. Dieser Fußgängerüberweg ist Teil des Schulweges aus der Siedlung Römerstadt zur Römerstadtschule. Die betroffenen Kinder sind zwischen 6 und 11 Jahre alt. Die Fahrzeuge fahren aus der Ernst-Kahn-Straße um die Kurve in Richtung Praunheim in die Straße In der Römerstadt. Dabei erscheint den Kindern die Situation als bedrohlich, denn aus ihrer Sicht fahren die Fahrzeuge auf sie zu. In dem oben genannten Alter der Kinder ist die Erfahrung im Straßenverkehr begrenzt. Sie können zum Beispiel die Geschwindigkeit der Fahrzeuge nur schwer einschätzen. Mit einer Veränderung der Grünphasendauer für insbesondere den zuletzt beschriebenen Fußgängerüberweg während der Schulzeit von etwa 7.15 bis 16.00 Uhr würde dem Sicherheitsempfinden der Schulkinder entgegen gekommen. Außerhalb der genannten Zeit könnte die bisherige Schaltung beibehalten werden, da davon auszugehen ist, dass diese so gestaltet ist, damit der Verkehrsfluss (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) optimiert ist. Zu b) Bei Versuchen mit den Aufforderungstasten für die Grünphasen der Fußgänger erscheint es so, als ob die Tastenbetätigung keine Auswirkung auf die Ampelanlage hat.Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5533 2019 Die Vorlage OF 497/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme