Antrag vom 11.08.2016, OF 50/11 Betreff: Ernst-May-Quartier/Einhausung der A 661 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat hält an der Einhausung der A661 im Bereich Seckbach nördlich der Seckbacher Landstraße auf einer Strecke von 1200 Metern fest. Einer Bebauung mit Wohnungen im Bereich der angedachten Ernst May Siedlung nordöstlich der A661 gehen genaue klimatologische Untersuchen dieses Gebietes voraus. Nur mit dem Ergebnis, daß die vorhandenen Frisch- und Kaltluftströme aus nördlicher Richtung, die sich ursächlich für eine Durchlüftung des Frankfurter Ostens mit seinen Einfallsstraßen und Industrie verantwortlich zeichnen, erhalten bleiben, wird das Vorhaben einer Bebauung in diesem Bereich weiter verfolgt. Im Falle einer Bebauung wird einer guten Anbindung dieses Gebietes an den ÖPNV höchste Priorität eingeräumt.
Begründung:
Unabhängig von einer Wohnbebauung im Bereich nördliches Seckbach ist die "große" Einhausung der Autobahn A661 in diesem Bereich aus lärm- und auch immissionstechnischen Gründen über den geplanten Bereich von 1200 Metern zu realisieren. Nur so können die Menschen in den angrenzenden Wohn- und Gewerbegebieten adäquat geschützt werden. Welche Bedeutung das gesamte Gebiet für die Belüftung des Frankfurter Osten hat, wurde schon während der Diskussion um ein Baugebiet Seckbach Nord in den 90er Jahren klar. Aus der Einsicht, die Erhaltung der Frischluftschneise als höher einzustufen als die Wohnbebauung in diesem Gebiet, erfolgte die Absage an die Pläne einer Bebauung. Eine Wohnbebauung in dem nun diskutierten Bereich darf nicht dazu führen die so wichtigen Frischluftzufuhren zu unterbrechen.Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 58 2016 Die Vorlage OF 50/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme