Nied: Müllabfuhrproblem in der Kurve der Alzeyer Straße 56 bis 60 mit der FES lösen
Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en):CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.06.2022, OF 502/6 Betreff: Nied: Müllabfuhrproblem in der Kurve der Alzeyer Straße 56 bis 60 mit der FES lösen Der Müll der Häuser in der Alzeyer Str. 62-72 wird des Öfteren nicht abgeholt, weil der Müllwagen der FES (auch der kleine Wagen) nicht durch die Straße fahren kann, weil es in der Kurve vor dem Haus Nr. 56-60 für den Wagen zu eng ist. Das ist immer dann der Fall, wenn größere Fahrzeuge wie Transporter nicht korrekt direkt an den beiden Rändern der Straße parken. Dies vorausgeschickt, möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, gemeinsam mit der FES in der Kurve der Alzeyer Str. 56-60 nach Lösungen zu suchen, dass der Müllwagen dort nicht mehr seine Tour abbrechen muss, weil er nicht durchpasst, und hierdurch der Müll der Häuser 62-72 nicht abgeholt werden kann.
Begründung:
Mindestens 1-2 Mal im Monat kann die FES den Müll der Häuser 62-72 nicht abholen, weil der Wagen nicht durch die Kurve vor dem Haus Nr. 56-60 durchfahren kann. Wenn die parkenden Autos in dieser Kurve nicht direkt an den Straßenrändern parken, ist oftmals der Platz für das Müllfahrzeug zu eng. Wenn der Müll nicht abgeholt wird, quellen die Mülltonnen über und führen für die Bewohner zu einer unhygienischen Müllsituation. Hier sollte die Stadt mit der FES nach Möglichkeiten suchen, die Enge dieser Kurve zu entschärfen, zum Beispiel durch ein temporäres Parkverbot während der Leerungszeiten in der Innenkurve. Foto: Diese Kurve entpuppt sich bei ungünstiger Parksituation selbst für den kleinen Müllwagen der FES als zu eng. Dies führt im Durchschnitt alle 3 Wochen dazu, dass der Müllwagen nicht durchfahren kann und somit der Müll der Häuser 62-72 nicht abgeholt wird. Quelle: Tobias FechlerBeratung im Ortsbeirat: 6
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 6 am 28.06.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2359 2022 Die Vorlage OF 502/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme