Absturzsicherungen und Steingabionen im Bereich des Kätcheslachweihers
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Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 30.10.2015, OF 503/12 Betreff: Absturzsicherungen und Steingabionen im Bereich des Kätcheslachweihers Der Magistrat wird gebeten, die Hessen Agentur und das Grünflächenamt zu veranlassen, die ergebnislos seit Jahren beanstandeten unzureichenden bzw. fehlenden Geländer und Absturzsicherungen am Ablaufbauwerk des Kätcheslachweihers und oberhalb beidseits des Grabendurchlasses im Zuge der Wegeführung Am Taubenzehnten/Kätcheslachweg zu ersetzen bzw. neu aufzustellen. Die mehrfach zerstörten Gabionen auf der Plattform des Kätcheslachweihers sind so nachzurüsten, dass eine Entfernung der Steinpackungen weitestgehend verhindert wird.
Begründung:
In den vergangenen Jahren hat der Ortsbeirat wiederholt auf die ungenügende Ausführung des Geländers am Ablaufbauwerk des Kätcheslachweihers hingewiesen. Für Kinder stellt dieses Geländer eine erhöhte Unfallgefahr dar. Auch die fehlenden Absturzsicherungen an dem Durchlassbauwerk oberhalb des Kätcheslachweihers beidseits des Weges führt zur Gefährdung von Spaziergänger/innen und Radfahrer/innen. Aufmerksamen Bürger/innen die sich im Jahr 2011 an die damalige Oberbürgermeisterin Frau Roth um Abhilfe gewandt hatten, wurde mitgeteilt, dass die Geländer und Absturzsicherungen im ersten Quartal 2012 ersetzt bzw. neu aufgestellt werden. Wiederholte Nachfragen des Ortsbeirats bei der Hessen Agentur und dem Grünflächenamt haben bisher zu keiner baulichen Änderung bzw. Ausführung geführt. Auch auf die wiederholten Zerstörungen der Gabionen auf der Plattform zwischen den beiden Abschnitten des Kätcheslachweihers hat der Ortsbeirat mehrfach hingewiesen und um möglichst zerstörungsfreie Gabionenkonstruktionen gebeten. Derzeit sind wieder größere Steinpackungen zerstört.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 12 am 13.11.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4729 2015 Die Vorlage OF 503/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme