Antrag vom 09.05.2022, OF 503/1 Betreff: Verkehrssicherheit in der Kölner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die geltende Vorfahrtsregel im Bereich der Einmündung der Warschauer Straße in die Kölner Straße stärker durchzusetzen, um dadurch die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Insbesondere sollen dabei die folgenden Maßnahmen geprüft werden: 1. Aufstellung des Verkehrszeichens 206 "Halt! Vorfahrt gewähren!" in der Kölner Straße in westlicher Fahrtrichtung; 2. Aufstellung des Verkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren!" in der Kölner Straße in westlicher Fahrtrichtung; und 3. Maßnahmen zur Verhinderung des Parkens auf der Kölner Straße im Einmündungsbereich.
Begründung:
Die Kölner Straße ist beginnend von der Frankenallee als Einbahnstraße in westlicher Fahrtrichtung ausgestaltet. Von der nördlichen Seite her (von der Europaallee) trifft die Warschauer Straße auf die Kölner Straße. Beide Straßen sind Teil einer ausgewiesenen Tempo-30-Zone. Es gilt die Rechts-vor-links-Regel. Diese wird allerdings häufig nicht beachtet, weil die bauliche Situation dem Verkehr auf der Kölner Straße suggeriert, sich auf einer Vorfahrtstraße zu befinden. Eine Beschilderung existiert nicht, und der Blick in die Einmündung wird regelmäßig durch parkende Fahrzeuge versperrt.Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 38 Auf Wunsch der GRÜNE-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 503/1 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2423 2022 1. Die Ziffern 1. und 2. werden abgelehnt. 2. Dem ersten Absatz sowie der Ziffer 3. wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. Ziffer 1. und 2.: GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI gegen SPD und FDP (= Annahme); CDU und BFF (= Enthaltung) zu 2. Erster Absatz: Einstimmige Annahme Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen Die PARTEI (= Ablehnung)