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Umrüstung der Gaslaternen in der Hintergasse in Seckbach

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.10.2018

Bericht des Magistrats

Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5

Details im PARLIS B_344_2018
02.12.2018

Antrag Ortsbeirat

Umrüstung der Gaslaternen in der Hintergasse in Seckbach

Details im PARLIS OF_504-11_2018
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 02.12.2018, OF 504/11 Betreff: Umrüstung der Gaslaternen in der Hintergasse in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der B 344 wird unter folgender Maßgabe zugestimmt: Der Magistrat wird aufgefordert, sich an den Grundsatzbeschluss M 69 vom 28.03.2014 und an die Beschlussausfertigung § 4832 vom 24.07.2014 zu halten. Ferner wird der Magistrat aufgefordert, umgehend die neuinstallierten Laternen in der Hintergasse in Seckbach gegen die vorherigen dem städtischen Charakter Seckbachs entsprechenden Laternen zurückzutauschen und diese dann mit LED-Leuchten zu versehen und in der Ausleuchtung auf moderates und nicht zu grelles Licht zu achten.

Begründung:

Ursprünglich waren in der Hintergasse Aufsatzleuchten mit abgewinkeltem Arm (Abb. 1) installiert. Abb. 1 Abb. 2 Durch das ASE wurden diese Laternen dann in uniforme Langfeldleuchten (siehe Abb. 2) in LED getauscht. In der M 69 heißt es dazu, dass die alten Gaslaternen durch eine LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Straßenbeleuchtung ersetzt werden. Dies ist nicht der Fall gewesen. Der Magistrat handelte gegen die Beschlusslage der M 69 und verursachte obendrein noch Mehrkosten, da der Tausch der Gasleuchten in LED-Leuchten vermutlich günstiger gewesen wäre, als der Abbau der alten und der Bau von neuen Laternen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.10.2018, B 344 Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 20 Beschluss: 1. Die Vorlage B 344 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 504/11 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Annahme; bei Enthaltung 1 GRÜNE