Antrag vom 23.04.2018, OF 505/10 Betreff: Tempo 30 auf dem Berkersheimer Weg Vorgang: OM 2531/17 OBR 10; ST 430/18 Der Berkersheimer Weg liegt in diesem Bereich zwischen zwei Wohngebieten. Beidseitig befindet sich der ausgewiesene Schulweg u.a. zur Albert-Schweitzer-Schule. Auch die Anwohner am Frankfurter Berg haben ein Anrecht auf die unzweifelhafte Abgas- und Lärmreduzierung sowie eine bessere Wohnqualität. Veröffentlichung des BMVI: "Änderung (StVO): Absenkung der Eingriffsschwelle. Damit wird die im geltenden Recht vorgesehene hohe Hürde (z. B. Nachweis eines Unfallschwerpunktes für den Nachweis der Erheblichkeit) für die streckenbezogene Anordnung von Tempo 30 auf inner-örtlichen Hauptverkehrsstraßen abgesenkt werden." In der Zehnmorgenstraße, mit besserem, breiteren Zustand, wurde bereits vor Jahren Tempo 30 angeordnet und hat weiterhin bestand. Der Magistrat erläutert in seiner Stellungnahme nicht, welche Voraussetzungen dort erfüllt sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf dem Berkersheimer Weg, von der Homburger Landstraße bis zum Azaleenweg, dauerhaft Tempo 30 einzurichten.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.12.2017, OM 2531 Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 430 Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
22. Sitzung des OBR 10 am 08.05.2018, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung OA 259 2018 Die Vorlage OF 505/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme