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Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): WBE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.10.2011, OF 51/16 Betreff: Öffnung der Straße Leuchte mit Baubeginn im Baugebiet Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Straße Leuchte wird mit Baubeginn in dem Baugebiet Leuchte so geöffnet, dass eine Einfahrt in die Leuchte von der Borsigallee und von der Vilbeler Landstraße aus Richtung Bergen möglich ist, damit die Führung des Quell- und Zielverkehrs des Baugebietes mit schwerem Gerät und Baumaterial nicht durch die Barbarossastraße oder Riedstraße geführt werden muss.

Begründung:

Dem Ortsbeirat ist bekannt, dass die Nutzung der Barbarossastraße und Riedstraße für jedermann im Rahmen der Widmung und der verkehrsrechtlichen Vorschriften gestattet ist ( Gemeingebrauch, § 1 4 HStraG ). Beide Straßen sind jedoch für den Quell- und Zielverkehr für das Baugebiet Leuchte nicht ausgerichtet.Nebenvorlage: Antrag vom 24.10.2011, OF 63/16 Beratung im Ortsbeirat: 16

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 16 am 25.10.2011, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. a) Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Ortsvorsteherin wird gebeten, zur nächsten Sitzung Vertreter der zuständigen Ämter einzuladen, die über das Thema "Leuchte" Auskunft geben können. 2. Die Vorlage OF 63/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2011, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 63/16 wurde zurückgezogen.