Antrag vom 15.08.2016, OF 51/16 Betreff: Bebauungsplan "Bergen-Nord" aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Im Stadtteil Bergen-Enkheim für das Gebiet zwischen der Umgehungsstraße L 521 im Norden, der Vilbeler Landstraße im Westen, den Nordring im Süden dann den Nordring anschließend die Erlenseer Straße im Süden und Osten einen Bebauungsplan aufzustellen, der dieses Gebiet als Wohngebiet in kleinteiliger Bebauung ausweist. 2. Bei Erstellung des Bebauungsplanes Möglichkeiten zu prüfen und zu berücksichtigen zur Errichtung einer Kindertagesstätte und einer Fläche zur Sicherung der Nahversorgung der Bevölkerung in Bergen so wie etwaiger weiterer für die Erschließung des Stadtteils erforderlicher Einrichtungen. 3. Den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main aufzufordern, die Voraussetzungen für eine Bebauungsmöglichkeit des zu 1. genannten Neubaugebietes zu schaffen durch Einwirkung auf die gesetzgebenden Körperschaften und sonstigen Einrichtungen des Landes Hessen, um gesetzliche oder einer Bebauung entgegenstehende Bestimmungen, wie beispielsweise die Siedlungsbeschränkung, aufzuheben.
Begründung:
Das Erfordernis zur Schaffung von Wohnraum in der Stadt Frankfurt am Main ist unstreitig. In dem zu Ziffer 1. genannten Bereich war bereits seit Jahrzehnten die Schaffung eines möglichen Neubaugebietes "Bergen-Nord" angedacht, aber letztendlich nie realisiert worden. Angesichts der Wohnraumsituation in der Stadt Frankfurt am Main und im Umland ist jetzt die Bebauung dieses Gebietes unverzichtbar. Soweit hier derzeit noch gesetzliche Bestimmungen, wie beispielsweise die Siedlungsbeschränkung, entgegenstehen, sind diese Beschränkungen aufzuheben. Die für die Siedlungsbeschränkung bisher ins Feld geführte Argumentation mit einer Lärmbelästigung durch den Flugverkehr in diesem Bereich des Stadtteils ist bei der heutigen Gebäudetechnik kein Argument mehr gegen die Schaffung von Wohnraum. Zudem kennt jeder Eigentümer und jeder Mieter, der in diesen Bereich bauen und wohnen möchte, die vorhandenen Voraussetzungen. Wegen etwaiger dennoch gegebener Fluglärmbelästigungen können sowohl die Stadt Frankfurt am Main als auch das Land Hessen als auch die Fraport als Betreiber des Flughafens abgesichert werden durch entsprechende Dienstbarkeiten, die im Rahmen der Bebauungsplanung festzulegen und in den betroffenen Grundbüchern einzutragen sind.Nebenvorlage: Antrag vom 30.10.2016, OF 75/16 Beratung im Ortsbeirat: 16
Beratungsergebnisse:
4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 51/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 78 2016 1. Die Vorlage OF 51/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 75/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der vierte Spiegelstrich gestrichen wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme