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Abmarkierung von Sperrflächen im Kurvenbereich der Beethovenstraße 29/Westendstraße sowie Abmarkierung von Sperrflächen am Zebrastreifen an der Westendstraße 90 und Beschilderung des Zebrastreifens, sowie Schutz der entstehenden Sperrflächen durch Fahrrad

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.08.2011

Antrag Ortsbeirat

Abmarkierung von Sperrflächen im Kurvenbereich der Beethovenstraße 29/Westendstraße sowie Abmarkierung von Sperrflächen am Zebrastreifen an der Westendstraße 90 und Beschilderung des Zebrastreifens, sowie Schutz der entstehenden Sperrflächen durch Fahrrad

Details im PARLIS OF_51-2_2011
09.01.2012

Antrag Ortsbeirat

Verbesserung der Schulwegsicherheit am Fußgängerüberweg Westendstraße/Ecke Beethovenstraße

Details im PARLIS OF_115-2_2012
09.01.2012

Initiative Ortsbeirat

Verbesserung der Schulwegsicherheit am Fußgängerüberweg Westendstraße/Ecke Beethovenstraße

Details im PARLIS OI_12_2012
Partei(en): LINKE.

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.08.2011, OF 51/2 Betreff: Abmarkierung von Sperrflächen im Kurvenbereich der Beethovenstraße 29/Westendstraße sowie Abmarkierung von Sperrflächen am Zebrastreifen an der Westendstraße 90 und Beschilderung des Zebrastreifens, sowie Schutz der entstehenden Sperrflächen durch Fahrradbügel zum Schutz des Schulweges Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Der Magistrat wird beauftragt, im Kreuzungsbereich Beethovenstraße 29/ Westendstraße die Abmarkierung von Sperrflächen 5 Meter vor und hinter dem Kurvenpunkt im Kreuzungsbereich, sowie die Entfernung der im Kurvenbereich der Beethovenstraße 29 verkehrswidrig abmarkierten Parkplätze, sowie die Abmarkierung von Sperrflächen 5 Meter vor und hinter dem Zebrastreifen vor der Westendstraße 90 durchzuführen. Der Zebrastreifen vor der Westendstraße 90 ist ein Verkehrsschild für Zebrastreifen anzubringen, und der Zebrastreifen dadurch kenntlich zu machen. Durch den Kauf und die Montage von Fahrradanlehnbügeln auf den abmarkierten Sperrflächen ist der Schulweg vor verbotswidrigen Parken zu schützen. Die Fahrradbügel sind aus dem Budget des Ortsbeirates für das Jahr 2011 zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Die nicht vorhandenen Sperrstreifen bzw. der zugeparkte Zebrastreifen und die im Kurvenbereich abmarkierten Parkplätze verhindern die uneingeschränkte Nutzung der für Fußgänger vorgesehenen Verkehrsflächen. Dies ist insbesondere nicht zu verantworten, da es sich bei dem neu abmarkierten Zebrastreifen um eine Schulwegsicherungsmaßnahme handelt. Durch die Abmarkierung von Sperrflächen, die Anbringung von einer Zebrastreifenbeschilderung und von Fahrradanlehnbügeln wird dies gewährleistet. Anlage 1 (ca. 413 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 09.01.2012, OF 115/2 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 2 am 12.09.2011, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 51/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 2 am 24.10.2011, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 51/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2011, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 51/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 2 am 09.01.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: Initiative OI 12 2012 1. Die Vorlage OF 51/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 115/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 115/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme