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Wohnbebauung im geplanten Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): SPD FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 16.08.2016, OF 51/7 Betreff: Wohnbebauung im geplanten Gewerbegebiet Nördliche Heerstraße II Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 696 - (Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 2) hat der Ortsbeirat mehrfach statt einem reinen Gewerbegebiet ein Mischgebiet und/oder Wohngebiet gefordert, um dort Wohnungsbau sowie die Ansiedlung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen zu ermöglichen. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist seither weiter gewachsen und es werden viele mehr oder minder geeignete Areale in Erwägung gezogen. Teilweise wird dafür sogar die Verlagerung von Gewerbebetrieben geprüft, während im genannten Gebiet Flächen zur Verfügung stehen, für die es bislang kein nachgewiesenes Nutzungsinteresse gibt. Zudem werden durch den geplanten Erdwall an der A5 die Schallemissionen reduziert. Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert erneut zu prüfen, ob das gesamte oder mindestens Teilbereiche des og. Areals für den Wohnungsbau genutzt werden kann. Die für die Regionaltangente West und die Ortsumfahrung Praunheim erforderlichen Trassen sind planerisch zu berücksichtigen.Beratung im Ortsbeirat: 7

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO I, TOP 16 Es besteht Einvernehmen, dass über den Bereich der Vorlage OF 51/7, betreffend "die Ortsumfahrung Praunheim erforderliche Trasse", getrennt abgestimmt wird. Beschluss: Anregung OA 52 2016 1. Der Bereich des letzten Satzes der Vorlage OF 51/7, der den Teil "Ortsumfahrung Praunheim" betrifft, wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Der Rest der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: CDU und 2 FARBECHTE gegen SPD, FDP und REP (= Annahme) bei Enthaltung 1 FARBECHTE, GRÜNE und BFF zu 2.: SPD, FARBECHTE, GRÜNE, FDP und REP gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF