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Haushalt 2020 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen bzw. 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung Römerstadt

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 07.01.2020, OF 510/8 Betreff: Haushalt 2020 Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen bzw. 16.06 Verkehrseinrichtungen Sanierung der Straßen einschließlich der Bürgersteige sowie der Durchgänge in der Siedlung Römerstadt Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat zum Ausbau der Verkehrswege wird um den Betrag erhöht, der für die Sanierung der Straßen der Bürgersteige und der Durchgänge zwischen den einzelnen Straßenzüge in der Siedlung der Römerstadt benötigt wird. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020/2021 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den nachfolgenden Haushalt vom Magistrat angemeldet.

Begründung:

Bei der Vorstellung der Bewerbung um den Titel Unesco-Weltkulturerbe für die drei Siedlung "Römerstadt", "Riederwald-Ost" und "Heimatsiedlung" im November 2019 in den Räumen vom Neuen Forum in der Hadrianstraße wurde von den anwesenden Bewohnern mehrfach darauf hingewiesen, dass der Zustand der Straßen in der Siedlung Römerstadt sanierungsbedürftig ist. Es wurde die Auffassung geäußert, dass es nicht ausreicht, die Fassaden der Gebäude herzurichten, sondern zum Bild der Römerstadt gehören auch die Straßen. Hinzuzufügen ist ferner, dass die Verkehrseinrichtungen (Bürgersteige, Durchgänge) ebenfalls zum Bild der Siedlung gehören. Zu a) Die einzelnen Straßen (Hadrianstraße, Mithrasstraße, Im Burgfeld, Am Forum, Im Heidenfeld, An der Ringmauer sowie In der Römerstadt) sollten wegen der Straßenbelagsschäden und vieler kleinteiliger Reparaturen grundlegend einen neuen Straßenbelag erhalten. Teilweise sind die Wölbungen des Straßenbelags zwischen Straßenrand und Straßenmitte so hoch, dass Pkws bei der Ausfahrt von Garagenausfahrten auf dem Straßenbelag aufsetzen. Somit muss ein Fahrer mit Pkw mit normaler Bodenfreiheit bei der Nutzung der angemieteten Garagen bei jeder Abfahrt mit einer Beschädigung des Fahrzeugs rechnen. Zu b) Die Bürgersteige in der Römerstadtsiedlung sind zum Teil erneuerungsbedürftig. An einigen Stellen ist der Belag beschädigt und der Bürgersteig in seiner Breite erheblich eingeschränkt. Teilweise ist die Bürgersteignutzung auch deshalb eingeschränkt, weil die Gehfläche eine sehr hoch Neigung zur Bordsteinkante hin aufweist. In jedem Fall müssen die Bürgersteige hinsichtlich einer behindertengerechte Nutzung überprüft werden und ggf. entsprechend überarbeitet werden. Es macht keinen Sinn, wenn die Durchgänge zwischen den Straßenzügen behindertengerecht umgestaltet werden sollen und die Bürgersteige in den Straßenzügen sind nicht entsprechend ausgestattet. Siehe hierzu die Ausführungen unter zu c). Zu c) Mit ST 49 vom 14.01.2019 (siehe auch ST 938 vom 18.05.2018) ist die Umgestaltung der Durchgänge für eine behindertengerechte Nutzung zugesagt. Wichtig ist, dass alle Durchgänge entsprechend umgestaltet werden und dass mit der Aussage in der ST 49 "nicht vor 2021" gemeint ist, dass im Jahr 2021 damit begonnen wird.Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Etatanregung EA 115 2020 Die Vorlage OF 510/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme