Am Hasensprung - absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
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Bisheriger Verlauf
24.05.2013
12.08.2013
28.11.2015
11.12.2015
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
Details im PARLIS OM_2247_2013Stellungnahme des Magistrats
Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
Details im PARLIS ST_1233_2013Antrag Ortsbeirat
Am Hasensprung - absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
Details im PARLIS OF_512-12_2015Ortsbeirat Magistratsvorlage
Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
Details im PARLIS OM_4854_201524.05.2013
Anregung Ortsbeirat
Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
Details im PARLIS OM_2247_201312.08.2013
Stellungnahme des Magistrats
Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
Details im PARLIS ST_1233_201328.11.2015
Antrag Ortsbeirat
Am Hasensprung - absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
Details im PARLIS OF_512-12_201511.12.2015
Anregung Ortsbeirat
Am Hasensprung - Absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
Details im PARLIS OM_4854_2015 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.11.2015, OF 512/12
Sollte das Ergebnis der Überprüfung zu keinem Halteverbot in dem Kurvenbereich führen, bittet der Ortsbeirat wegen der unübersichtlichen Kurvensituation um eine Einschränkung des Parkens mittels Beschilderung und markierter Sperrflächen. Auch ein Parken halbseitig auf dem Bürgersteig vor dem Haus Nr. 40 sollte ausgeschlossen werden.
Betreff: Am Hasensprung - absolutes Halteverbot im Kurvenbereich
Vorgang: OM 2247/13 OBR 12; ST 1233/13 Der Magistrat wird gebeten zu berichten, was die mit der ST 1233 vom 12.8.2013 angekündigte Überprüfung der Notwendigkeit der Einrichtung eines absoluten Halteverbots ergeben hat.Sollte das Ergebnis der Überprüfung zu keinem Halteverbot in dem Kurvenbereich führen, bittet der Ortsbeirat wegen der unübersichtlichen Kurvensituation um eine Einschränkung des Parkens mittels Beschilderung und markierter Sperrflächen. Auch ein Parken halbseitig auf dem Bürgersteig vor dem Haus Nr. 40 sollte ausgeschlossen werden.
Begründung:
Die Fertigstellung der Tiefgarage der Wohnanlage "Parkcarree" ist seit geraumer Zeit beendet. Leider hat die Verlegung der Tiefgaragenausfahrt zu einer Verschärfung der Parksituation geführt, da mittlerweile der gesamte Kurvenbereich beidseitig zugeparkt wird, mit der Folge, dass der Kurvenbereich nicht eingesehen werden kann und auch keinerlei Ausweichmöglichkeiten für Fahrzeuge verbleiben. Ein Begegnungsverkehr der PKW ist derzeit im Kurvenbereich nicht möglich, dies führt zu unnötigen Rangiermanövern. Besonders problematisch ist die Situation, wenn Rettungsfahrzeuge zügig diesen Bereich anfahren müssen.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.05.2013, OM 2247
Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1233 Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4854 2015 Die Vorlage OF 512/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme