Verkehrsverhältnisse in der Stichstraße Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg verbessern
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 07.01.2020, OF 514/8 Betreff: Verkehrsverhältnisse in der Stichstraße Thomas-Mann-Straße/Praunheimer Weg verbessern Der Ortsbeirat 8 möge beschließen: Der Ortsbeirat 8 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass in der vom Praunheimer Weg abzweigenden Stichstraße zum kleinen Zentrum die nachfolgenden Vorschläge aufgrund von Anregungen der Anwohner realisiert werden: 1. Eine verbesserte Sicherung des Nord- Zugangs zum kleinen Zentrum. Mit einer farblichen Kennzeichnung oder anderen wirkungsvollen Maßnahmen soll der schräge Überweg des Fußwegs bei der Hausnummer Praunheimer Weg 41 zum nördlichen Zugang des kleinen Zentrums barrierefrei gestaltet und gesichert werden. 2. Die Zufahrt für größere Fahrzeuge wie z. B. der FES in den Stichweg in der Höhe Praunheimer Weg 41 soll durch entsprechende Maßnahmen gesichert werden. 3. Ein Längsparken gegenüber der Zufahrt Hausnummer Praunheimer Weg 41 soll durch farbliche Markierung vorgeschrieben werden.
4. Das Parkverhalten in der Stichstraße soll zumindest unregelmäßig durch die Stadtpolizei kontrolliert werden, damit die gröbsten Verstöße geahndet werden.
Begründung:
Zu Punkt 1 Der nördliche Zugang zum kleinen Zentrum erfolgt über den abschüssigen Fußweg Praunheimer Weg in Höhe Hausnummer 41 -der unmittelbar an der Straße endet- über die Straße zum kleinen Zentrum. Er wird von vielen Kindern, Eltern mit Kinderwagen, Menschen mit Gehbehinderungen und älteren Menschen benutzt, da der westliche Zugang zum Zentrum nur durch eine Treppe möglich ist. Dieser nicht gekennzeichnete nördliche Übergang, der zum als Feuerwehrzufahrt gekennzeichneten Nord Zugang des Zentrums führt- stellt eine potentielle Gefahrenquelle dar, weil beim Überqueren die Sicht auf den Verkehr durch parkende Fahrzeuge behindert ist. Insbesondere während Stoßzeiten werden an allen scheinbar freien Stellen Fahrzeuge geparkt und bewirken eine extreme Unübersichtlichkeit, die durch ab- und anfahrende Fahrzeuge noch erhöht wird. Außerdem kann bei diesem Übergang eine Barrierefreiheit dadurch erreicht werden, dass die Bordsteinkante abgesenkt (oder durch Auffüllen geebnet) wird, um Gehbehinderten mit Rolli oder Eltern mit Kinderwagen die Überquerung der Straße etwas leichter zu machen.
Dieser neugestaltete Fußgängerüberweg schräg zum kleinen Zentrum würde damit übersichtlicher, ungefährlicher und behindertengerechter. Anmerkung: Ein ähnlicher Antrag wurde vom Ortsbeirat bereits im Mai 2012 beschlossen (OF 184/8) und mit der Stellungnahme ST 1509 vom Magistrat am 14.9.2012 abgelehnt. Dessen Begründung lautet, dass es sich um den äußersten Rand einer Sackgasse mit einer Tempo 30 Zone handele, die infolge ihrer geringen Breite automatisch ein langsames Fahren erzwinge. Im Übrigen sei die Straße gut einsehbar und deshalb Sicherungsmaßnahmen nicht erforderlich. Diese Feststellung ist bei verkehrsruhigen Zeiten zutreffend aber bei stärkerem Verkehr absolut unrealistisch, da insbesondere ältere Fußgänger unsicher sind, weil sie immer mit einem Fehlverhalten der Kfz. Fahrer rechnen müssen und sich nicht schnell genug in Sicherheit bringen können. Zu Punkt 2 Der unter Punkt 1 bereits erwähnte Fußweg (vor der Litfaßsäule) und gegenüber dem Nord Zugang zum kleinen Zentrum ist als Fußgängerzone (Verkehrszeichen Nr. 239 / Frau mit Kind) gekennzeichnet, dient aber auch als Zufahrt für die Müllentsorgung, Feuerwehr und Rettungsdiensten. Durch falsches Parken wird diese Zufahrt häufig so eingeengt, dass bspw. die Müllentsorgung durch die FES unterbleibt, weil die Zufahrt und damit Leerung durch die Müllfahrzeuge nicht mehr möglich ist. Dies ist vermehrt seit etwa 9 Monaten insbesondere bei den großen FES Fahrzeugen für die BIO Tonnen der Fall, die mittags anfahren und nicht einfahren können. Bei einem zweiwöchentlichen Leerungsrhythmus werden die Mülltonnen dann 4 Wochen nicht geleert. Besondere Sorge bereitet, dass im Notfall größeren Fahrzeugen -wie bspw. der Feuerwehr aber auch Rettungsdiensten- die einzige für diesen Wohnbereich mögliche Zufahrt mit mehr als 20 Häusern versperrt wird und schnelle Hilfe nicht möglich ist. Zwischenzeitlich wurde durch das Aufstellen von 2 Fahrradständern seitliches Parken erschwert, jedoch mit der Folge, dass jetzt unmittelbar die Zufahrt zugeparkt wird. Um dies zu unterbinden ist ein Hinweisschild "Feuerwehrzufahrt" dringend erforderlich, damit bei rücksichtslosem Fehlverhalten eine Sanktionierung möglich ist. Zu Punkt 3 Eine weitere Zufahrtsbehinderung für diese Fahrzeuge ergibt sich auch durch das schräge Parken von Fahrzeugen auf der der Zufahrt gegenüberliegenden Straßenseite (seitlich vom Kiosk), weil dadurch ebenfalls die Ein- und Ausfahrmöglichkeiten erschwert oder ganz verhindert werden. Dieses Parken -halb Bürgersteig / halb Straße- erfolgt teilweise so unüberlegt, dass auf dem ohnehin sehr schmalen Bürgersteig für Behinderte mit Rolli oder Väter und Mütter mit Kinderwagen kein Durchkommen möglich ist. Dieses Schrägparken sollte durch farbliche Markierung in ein Längsparken geändert werden Zu Punkt 4 Die Parkplatzsituation in dieser Stichstraße zum kleinen Zentrum ist schwierig, das heißt aber nicht, dass dadurch alle Regeln eines vernünftigen Miteinanders aufgehoben sind. Zuparken der Feuerwehrzufahrt, des kleinen Wendehammers und der Gehwege in so rücksichtsloser Weise, dass kein Durchkommen mehr möglich ist, wird kaum geahndet. Das Ordnungsamt begründet seine Passivität mit Personalmangel, der es nur von Montag bis Samstagmittag erlaube -nach telefonischer Beschwerde- zu kommen. Bei allem Verständnis für Personalmangel muss es doch möglich sein, zumindest unregelmäßige Kontrollfahrten -noch besser Gänge- durchzuführen, um dem derzeitigen Eindruck, dass sich nur noch Dumme an Regeln halten, entgegen zu wirken und die rücksichtslosesten Verstöße zu sanktionieren.Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 514/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 514/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 18.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6206 2020 Die Vorlage OF 514/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme