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Zügige Bebauung der beiden städtischen Grundstücke im südlichen Eingangsbereich der Straße .Zur Kalbacher Höhe.

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.11.2015

Antrag Ortsbeirat

Zügige Bebauung der beiden städtischen Grundstücke im südlichen Eingangsbereich der Straße .Zur Kalbacher Höhe.

Details im PARLIS OF_516-12_2015
11.12.2015

Anregung Ortsbeirat

Zügige Bebauung der beiden städtischen Grundstücke im südlichen Eingangsbereich der Straße Zur Kalbacher Höhe

Details im PARLIS OM_4856_2015
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.11.2015, OF 516/12

Betreff: Zügige Bebauung der beiden städtischen Grundstücke im südlichen Eingangsbereich der Straße "Zur Kalbacher Höhe" Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die beiden städtischen Grundstücke im südlichen Eingangsbereich der Straße "Zur Kalbacher Höhe" möglichst bald bebaut werden.

Begründung:

Im südlichen Eingangsbereich der Straße "Zur Kalbacher Höhe" befindet sich auf der östlichen und westlichen Seite jeweils ein unbebautes Grundstück im Eigentum der Stadt Frankfurt am Main. Vor allem das Grundstück auf der östlichen Seite ist in einem verwahrlosten Zustand. Der aufstehende ehemalige Verkaufspavillon der CKV-Gruppe verfällt mehr und mehr und ist inzwischen baufällig. Von zahlreichen Anwohnern des Riedbergs wird der derzeitige Zustand immer wieder beklagt und bei Mitgliedern des Ortsbeirats angefragt, wann "dieser Schandfleck" an so exponierter Stelle des Riedbergs endlich verschwindet. Aus unserer Sicht könnte es eine Option sein, für die Bebauung der beiden genannten Grundstücke im Zuge eines städtebaulichen Wettbewerbs eine Gesamtkonzeption zu entwickeln und damit den Eingangsbereich des Riedbergs attraktiver zu gestalten. Sollte eine Bebauung in absehbarer Zeit jedoch nicht möglich sein, so sollten die Grundstücke wenigstens in einen einigermaßen erträglichen Zustand gebracht werden. Die derzeitigen Verhältnisse sind nicht hinnehmbar.
Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des OBR 12 am 11.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4856 2015 Die Vorlage OF 516/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme