Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße .Am Seegewann.
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.03.2015, OF 519/7 Betreff: Verhinderung des Schleichverkehrs durch die Straße "Am Seegewann" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zeitnah das Verkehrszeichen 1020-30 / "Anlieger frei" an den beiden Anfängen der Straße " Am Seegewann" aufzustellen (Kreuzung Eschborner Landstraße / Am Seegewann und Kreuzung Am Seedamm/Am Seegewann) und die Ampelanlage Eschborner Landstraße /Guerickestraße zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr abzuschalten.
Begründung:
Es hat sich leider eingebürgert, das Fahrer, die von der Eschborner Landstr. kommen und sehen, das die Ampelanlage an der Kreuzung Eschborner Landstr.- Guerikestr. auf Rot geschaltet ist rechts in den Seegewann einbiegen, die Abkürzung nehmen und somit die Rotphase umgehen. Das gleiche gilt für Fahrzeuge, die von der anderen Seite kommend und bei Rotphase dann vom Seedamm kommend in den Seegewann einbiegen um auf die Eschborner Landstr. zu kommen. Das hat so zugenommen, dass einige hundert Fahrzeuge am Tag diese Abkürzung nutzen. Das gilt auch für die Zeit nach 22 Uhr. Das wird durch die Fahrzeuge der DHL noch verstärkt. Anwohner finden kaum noch Ruhe und fühlen sich extrem belästigt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Eine erste Maßnahme sollte die Ausschilderung der Straße als reine Anliegerstraße sein.Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
43. Sitzung des OBR 7 am 21.04.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4054 2015 Die Vorlage OF 519/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE und fraktionslos (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE