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Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.03.2014

Vortrag des Magistrats

Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bau-/Finanzierungsvorlage

Details im PARLIS M_69_2014
20.05.2016

Bericht des Magistrats

Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten Bericht zu Ziffer 6. des M-Vortrags vom 28.03.2014, M 69

Details im PARLIS B_147_2016
23.06.2016

Antrag Ortsbeirat

Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht

Details im PARLIS OF_52-9_2016
07.07.2016

Anregung Ortsbeirat

Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht

Details im PARLIS OM_366_2016
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 23.06.2016, OF 52/9 Betreff: Umrüstung von Gasleuchten: Strukturelles Erhaltungsgebiet Gaslicht Vorgang: M 69/14; B 147/16 Der Ortsbeirat begrüßt die auf der Grundlage von Ziffer 6 des Magistratsberichts 147/16 getroffene Entscheidung, die Anzengruberstraße im Dichterviertel (Dornbusch) als Erhaltungsgebiet Gaslicht vorzusehen. Dies entspricht dem Empfinden der dortigen Anwohner, dass im Dichterviertel das Gaslicht ein stadtkulturelles erhaltungswürdiges Kulturgut darstellt. Da die Gaslaternen in diesem Straßenzug dem modernen Typ Gaslaternen, ausgeprägt als Peitschenlampen, angehören, ist es wünschenswert, zur Erinnerung an die technischen, kulturellen und stadtgestalterischen Besonderheiten der historischen Gasbeleuchtung eine weitere, kurze Straße (ebenfalls mit Kopfsteinpflaster!) mit den älteren Aufsatzlampen im gasbeleuchteten Ist-Zustand zu bewahren, um das historische Gesamtensemble abzubilden und zu bewahren. Der Magistrat wird daher gebeten, die Gaslaternen in der Mörickestraße in das Erhaltungsgebiet Gaslicht einzubeziehen.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Bericht des Magistrats vom 20.05.2016, B 147 Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

3. Sitzung des OBR 9 am 07.07.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 366 2016 1. Die Vorlage B 147 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 52/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme