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Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machen

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.07.2022, OF 520/5 Betreff: Fußgängerweg vor der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 passierbar machen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat den Eigentümer der Liegenschaft Sachsenhäuser Landwehrweg 73 aufzufordern den von der Liegenschaft ausgehenden Pflanzenbewuchs derart zurückzuschneiden, dass der vor der Liegenschaft befindliche Fußweg wieder passierbar wird.

Begründung:

Die Liegenschaft im Sachsenhäuser Landwehrweg 73 steht schon seit längerer Zeit leer. Das auf dem Grundstück befindliche Haus verfällt zusehends. Mittlerweile bewuchert die von der Liegenschaft ausgehende Vegetation den vor der Liegenschaft befindlichen Gehweg derart, dass eine Nutzung desselben stark eingeschränkt ist. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Gleichzeitig soll sich der Magistrat dafür einsetzen, dass das Land Hessen eine Regelung trifft, die das dauerhafte Leerstehenlassen von Wohnräumen untersagt. Foto: PrivatBeratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2022, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2676 2022 Die Vorlage OF 520/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme