E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestalten
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Partei(en):GRÜNE•FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 14.11.2022, OF 525/2 Betreff: E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestalten Vorgang: M 140/19 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, 1. für welche Standorte im Ortsbezirk 2 aktuell eine Errichtung von E-Ladestationen beantragt ist und wie der Ortsbeirat 2 künftig frühzeitig über entsprechende Vorhaben unterrichtet wird. 2. nach welchen Kriterien die Anträge von Unternehmen, die Ladeinfrastruktur anbieten, im Rahmen des Open Market Modells geprüft werden. 3. warum beispielsweise die Ladestationen in der Straße "Am Weingarten" nicht in der seitens der Stadt zur Verfügung gestellten Plattform, über https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/meldungen/wichtiger-schritt-auf-dem-weg-zu r-smart-city/ (https://urbanedatenplattform.frankfurt.de/#!/map/chargeCloud) angezeigt werden und inwiefern die für Anträge zuständige Stelle auch für die Wartung der Übersicht zuständig ist. 4. wie viele der bisherigen Anträge von anbietenden Unternehmen für Standorte im Ortsbezirk 2 negativ beschieden wurden und welche Gründe für die Ablehnung maßgeblich waren. 5. wie viele der aktuell bereits gestatteten und in Prüfung befindlichen E-Ladestationen im Ortsbezirk 2 in Form von Behindertenparkplätzen (gemäß DIN 18040-3) angeboten werden und wie künftig gewährleistet wird, dass eine ausreichende Anzahl an E-Ladestationen an Behindertenparkplätzen installiert wird. 6. inwieweit gewährleistet wird, dass die Standortgenehmigung laufende und künftige Planungen für den öffentlichen Raum und Verkehrsraum, z.B. Ausbau der Radinfrastruktur, nicht behindern.
Begründung:
Da die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen plant und errichtet, sondern dies im Rahmen des Open Market Modells anbietenden Unternehmen überlässt, besteht grundsätzlich Informationsbedarf, nach welchen konkreten Kriterien diese Anträge geprüft und beschieden werden und welche Auswirkungen auf den öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 absehbar sind. Da E-Mobilität auch für mobilitätseingeschränkte Menschen ein wichtiges Thema ist und der Anteil an älteren Menschen in der Bevölkerung steigt, muss auch beim Ausbau der E-Ladeinfrastruktur zwingend auf einen barrierefreien Zugang zu Lademöglichkeiten geachtet werden. Ohne städtisches Gesamtkonzept für den Ausbau der Ladeinfrastruktur, besteht die Gefahr, dass Standortgenehmigungen für E-Ladesäulen unabgestimmt mit anderen städtischen Vorhaben erteilt werden. Um den verschiedenen Akteuren und Stakeholdern gerecht zu werden, sollten die eingerichteten Ladesäulen auch auf der verfügbaren Webseite angezeigt werden.dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 140 Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3316 2022 Die Vorlage OF 525/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme