Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße)
Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en):GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 08.11.2023, OF 527/11 Betreff: Vorplanung Kleedreieck (städtische Liegenschaften zwischen Willmannstraße und Baumertstraße) Vorgang: OM 1308/22 OBR 11; ST 1075/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: in seiner Stellungnahme ST 1075 vom 06.05.2022 kündigt der Magistrat an, dass er "eine Anpassung der bisherigen städtebaulichen Zielsetzung und die Erarbeitung einer alternativen Planungsvariante unter Berücksichtigung der aktuellen Eigentumsverhältnisse, der städtebaulichen Bestandsituation sowie planungs- und bauordnungsrechtlicher Belange" verfogt. Vor 18 Monaten erreichte diese Stellungnahme den Ortsbeirat. Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: Wie ist bei dieser Vorplanung der Sachstand? Wie sieht die Zielplanung hinsichtlich neuen Wohnraums auf den Liegenschaften aus? Wann ist mit der Vorstellung einer alternativen Planung zu rechnen?dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.01.2022, OM 1308 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1075 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
25. Sitzung des OBR 11 am 27.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 791 2023 Die Vorlage OF 527/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme