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Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen Informationsfluss

Lesezeit: 3 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.11.2015, OF 528/4 Betreff: Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen Informationsfluss Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, städtische Entscheidungs- und Umsetzungs-Abläufe mit dem Ziel zu überprüfen, dass der zuständige Ortsbeirat vor öffentlichkeitsrelevanten Vorgängen wirklich informiert ist und nicht in seiner Bürgerfragestunde von aufgebrachten Bürgern überraschend mit ihm nicht bekannten Entscheidungsbekanntgaben konfrontiert wird. Ggf. sind entsprechende Geschäftsordnungen anzupassen bzw. deren Anpassung vorzuschlagen.

Begründung:

In der Oktober-Sitzung des Ortsbeirats 4 wurde dieser von einer großen Anzahl von Eltern überrascht, die tags zuvor erfahren hatten, dass der Kinderhort ihrer Kinder im nächsten Jahr aus einer Liegenschaft in städtischer Verwaltung ausziehen soll -ohne, dass zu diesem Zeitpunkt eine Alternative in Aussicht gestellt wurde. Es ist vollständig natürlich, dass sich die Eltern an den Ortsbeirat wenden. Die Ortsbeiräte haben sich in den letzten Jahrzehnten mit ihrer Bürgerfragestunde zu einer gut genutzten Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und kommunaler Selbstverwaltung entwickelt. Umso dringlicher ist, dass sich die Verwaltung in Ihren Abläufen erinnert, dass die Ortsbeiräte nach Ihrer von der Stadtverordnetenversammlung gegebenen Geschäftsordnung zu Standort- und Gestaltungsfragen öffentlicher Einrichtungen zu hören sind. Am Rande der Sitzung war zu hören, dass irgendeine Kommission schon vor einem Jahr irgendeine Entscheidung getroffen habe. Es kann nicht sein, das die Ortsbeiräte in der Öffentlichkeit für Dinge gerade stehen müssen, an deren Entscheidung sie nicht nur nicht beteiligt waren, sondern über die sie nicht mal informiert wurden.Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

45. Sitzung des OBR 4 am 03.11.2015, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung OA 686 2015 Die Vorlage OF 528/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme