Antrag vom 04.02.2025, OF 528/8 Betreff: Endlich weniger Verpackungsmüll Der Ortsbeirat beschließt: Der Magistrat wird aufgefordert, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit einer Verpackungssteuer (27.11.2024, 1 BvR 1726/23), möglichst schnell die rechtlichen Vorbereitungen zur Erhebung dieser Steuer in den Schnellrestaurants im Frankfurter Norden einzuleiten. Die Vorlage soll dann umgehend der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden. Zu den Schnellrestaurants zählen alle Anbieter im OBZ 8, in Niederursel, Heddernheim, dem NWZ, die Essen zum sofortigen Verzehr in nicht wieder verwendbaren Einwegverpackungen (Teller, Boxen, Geschirr, Besteck, Becher) verkaufen. Das Verfassungsgericht hat die Steuer-Erhebung sowohl für Speisen und Getränke, die an Ort und Stelle konsumiert werden, als auch für solche Speisen und Getränke, die im Gemeindegebiet "auf die Schnelle" konsumiert werden, für zulässig erklärt.
Begründung:
Im Gebiet des Ortsbeirates fallen große Mengen an "Verpackungsmüll" an. Dabei bieten die Verkäufer zwar oft die "Entsorgung" an, trotzdem sammelt sich an/in den U-Bahnhöfen und auf manchen Straßenabschnitten (Heddernheims) die Verpackung der "take-away" Gerichte und Getränke als Müll im öffentlichen Raum an. Die Aufräumarbeiten müssen mit städtischen Reinigungs- und Müllfahrzeugen und durch städtische Bedienstete erfolgen, deren Kosten auch jene Bürger:innen mittragen, die diese Nahrungsmittel und Getränke nicht nutzen.Beratung im Ortsbeirat: 8