Antrag vom 27.04.2023, OF 528/9 Betreff: Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth Vorgang: OM 2296/22 OBR 9; ST 2114/22 In seiner Stellungnahme ST 2114 vom 16.9.2022 führt der Magistrat aus, dass die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nusszeil/Im Wörth aus seiner Sicht verkehrstechnisch entbehrlich ist, diese aber einer Freigabe des Radverkehrs in der Nusszeil gegen die Einbahnstraße (zwischen Zehnmorgenstraße und Im Wörth) entgegensteht. In einem Ortstermin am 25.4.2023 wurde erläutert, welche Optionen für eine Lösung bestehen, die Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmende erwarten lassen. Der Ortsbeirat möge deshalb beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Nusszeil/Im Wörth probeweise stillzulegen und in diesem Zeitraum provisorische Fußgängerüberwege anstelle der Ampelüberwege einzurichten.
Begründung:
Im Rahmen des Ortstermins wurden verschiedene Varianten besprochen. Eine testweise Lösung mit provisorischen Zebrastreifen eröffnet die Möglichkeit eine zeitnahe Lösung zu finden und testen zu können, ob die erhofften Verbesserungen für Fußgänger, Auto- und Radverkehr erreicht werden können, sowie die Bedürfnisse der Schulwegsicherung ausreichend berücksichtigt werden.Hauptvorlage: Antrag vom 11.10.2022, OF 362/9 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
20. Sitzung des OBR 9 am 27.04.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3855 2023 1. Die Vorlage OF 362/9 wird durch die Annahme der Vorlage OF 528/9 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 528/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme