Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg
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Bisheriger Verlauf
03.03.2023
21.03.2023
Antrag Ortsbeirat
Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg
Details im PARLIS OF_529-10_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg
Details im PARLIS OM_3727_202303.03.2023
Antrag Ortsbeirat
Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg
Details im PARLIS OF_529-10_202321.03.2023
Anregung Ortsbeirat
Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg
Details im PARLIS OM_3727_2023 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.03.2023, OF 529/10
Betreff: Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man recycelte Aluminiumwände am Zaun des Fußballplatzes in der Grünanlage Am Lausberg anbringen kann, damit die Jugendlichen aus dem Viertel mit Unterstützung der aufsuchenden Jugendarbeit eine legale Möglichkeit zum Graffiti-Sprühen bekommen. Als Material kommen nach Vorschlag eines Mitarbeiters vom Grünflächenamt zum Beispiel DIBOND(r) Aluminium-Verbundplatten der Firma thyssenkrupp Plastics GmbH ( https://www.thyssenkrupp-plastics.de/de/viskom/display-und-schilder/dibond ) in Frage. Begründung:
Zum jetzigen Zeitpunkt sprühen die Jugendlichen in Unterführungen oder illegal an Hauswände. Gäbe es eine legale Möglichkeit, immer wieder neue Bilder zu sprayen und dabei durch die Aufsuchende Jugendarbeit begleitet zu werden, würde dieses illegale Sprühen weniger werden und dadurch auch weniger Schäden verursachen.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3727 2023 Die Vorlage OF 529/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme