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Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.03.2023

Antrag Ortsbeirat

Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg

Details im PARLIS OF_529-10_2023
21.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg

Details im PARLIS OM_3727_2023
Reflexions-Analyse
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 03.03.2023, OF 529/10

Betreff: Erlaubte Wände zum Graffitisprühen am Sportplatz Am Lausberg
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob man recycelte Aluminiumwände am Zaun des Fußballplatzes in der Grünanlage Am Lausberg anbringen kann, damit die Jugendlichen aus dem Viertel mit Unterstützung der aufsuchenden Jugendarbeit eine legale Möglichkeit zum Graffiti-Sprühen bekommen. Als Material kommen nach Vorschlag eines Mitarbeiters vom Grünflächenamt zum Beispiel DIBOND(r) Aluminium-Verbundplatten der Firma thyssenkrupp Plastics GmbH ( https://www.thyssenkrupp-plastics.de/de/viskom/display-und-schilder/dibond ) in Frage.

Begründung:

Zum jetzigen Zeitpunkt sprühen die Jugendlichen in Unterführungen oder illegal an Hauswände. Gäbe es eine legale Möglichkeit, immer wieder neue Bilder zu sprayen und dabei durch die Aufsuchende Jugendarbeit begleitet zu werden, würde dieses illegale Sprühen weniger werden und dadurch auch weniger Schäden verursachen.
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3727 2023 Die Vorlage OF 529/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme