Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames
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Bisheriger Verlauf
15.10.2013
29.10.2013
15.10.2013
29.10.2013
Partei(en): FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 15.10.2013, OF 531/10
Betreff: Umgehungsstraße statt Ortsrandstraße für Bonames
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob es nicht sinnvoller wäre, anstelle der bisherigen Planung einer Ortsrandstraße im Rahmen eines Bebauungsplanes für das Gebiet Bonames-Ost, ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten, durch das im Bereich der bisher vorgesehenen Ortsrandstraße eine Umgehungsstraße für Bonames zwischen dem Harheimer Weg und der Berner Straße geplant wird. Begründung:
Bonames benötigt dringend eine Umgehungsstraße. Durch die Koppelung einer Straße mit dieser Funktion an das Bebauungsgebiet Bonames-Ost als sogenannte Ortsrandstraße ist durch die Verzögerung dieses Bebauungsplans wertvolle Zeit verloren worden, in der längst eine Umgehungsstraße errichtet hätte werden können. Hinzu kommt, dass nach der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit für dieses Baugebiet am 11. Oktober 2013 erneut deutlich wurde, dass man durch die Behandlung als Ortsrandstraße der verkehrlichen Bedeutung, die dieser Straße zukommt, nicht gerecht wird. So sind die Annahmen zur Auslastung dieser Straße eher gegriffen und ihre überörtliche Bedeutung wird nicht genügend im Rahmen der Planung berücksichtigt. Dies müsste im Rahmen des für eine Umgehungsstraße erforderlichen Planfeststellungsverfahrens automatisch erfolgen. Dadurch, dass die Flächen für die Straße im Umlegungsverfahren aus der zur Bebauung geplanten Fläche erwirtschaftet werden müssen, verbleibt deutlich weniger umlegungsfähiges Bauland, so dass Flächen zur Bebauung ausgewiesen müssen, die aus übergeordneter Bedeutung eigentlich von einer Bebauung freigehalten werden sollten. Außerdem fallen so die Kosten für die Straße Rahmen der Erschließung des Baugebiets Bonames Ost an und werden entsprechend umgelegt, was auf Grund der überörtlichen Bedeutung der Straße unangemessen ist und die Baukosten im Baugebiet unzulässig erhöhen wird. Deshalb ist zu prüfen, ob es nicht sinnvoller wäre und die Planung deutlich erleichterte, wenn die Umgehungsstraße aus dem Bebauungsplanverfahren herausgelöst würde.
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
26. Sitzung des OBR 10 am 29.10.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 859 2013 Die Vorlage OF 531/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)