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Auftragen eines Piktogramms Eingeschränktes Haltverbot Schäfflestraße 29

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 09.03.2019, OF 532/11 Betreff: Auftragen eines Piktogramms Eingeschränktes Haltverbot Schäfflestraße 29 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Schäfflestraße Hausnummer 29 ein Piktogramm Eingeschränktes Haltverbot (Z. 286 der StVO) in der dortigen Liefereinfahrt (tatsächliche Örtlichkeit Auffahrt Raiffeisenstraße vor dem dortigen Kiosk) aufzutragen, um ein Blockieren der Zufahrt zu verhindern.

Begründung:

Die Örtlichkeit liegt in der Raiffeisenstraße/ Schäfflestraße. Dieser neugestaltete Platz gehört formal allerdings zur Schäfflestraße 29 und wertet den Riederwald in seiner äußeren Erscheinung auf. Die breite Zufahrt wird regelmäßig durch geparkte Fahrzeuge blockiert. Ein Piktogramm Eingeschränktes Haltverbot erinnert Fahrzeugführer, die der StVO nicht sonderlich mächtig sind, an die Freihaltung der Zufahrt zur Anlieferung. Andernfalls muss die Anlieferung des dortigen Gewerbes über ein nicht ordnungsgemäßes Parken auf und gleichzeitiges Blockieren der Fahrbahn geschehen, was in niemandes Interesse liegen kann in Anbetracht der Verkehrssituation im Riederwald.Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4453 2019 Die Vorlage OF 532/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP; nei Enthaltung 1 GRÜNE