Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach
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Partei(en):CDU•GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.01.2016, OF 535/12 Betreff: Umgestaltung der Haltestellen der Buslinien 28 und 29 am Riedberg und in Kalbach Der Magistrat wird in Abstimmung mit traffiQ und der VGF gebeten: 1. Die mit traffiQ vereinbarte Verlegung der Haltestelle der Buslinie 29 "Uni Campus Riedberg" in den südwestlichen Bereich des Riedbergplatzes, wie anlässlich einer gemeinsamen Ortsbesichtigung am Riedberg im Protokoll vom 2.7.15 dokumentiert und durch Beschluss des Ortsbeirats 12 mit der OM 4378 vom 10.7.15 bestätigt, ist zu vollziehen. Die nördlich des Kreisverkehrsplatzes liegende Haltestelle an der Riedbergallee, die im Zuge des aktuellen Fahrplanwechsels von "Uni Campus Riedberg" in "Riedbergzentrum" umbenannte wurde, ist als Bedarfshaltestelle zu erhalten und zur Vermeidung von Irritationen mit einer Namensbezeichnung ohne Bezug zum Zentrum zu versehen. 2. Die Pläne, die Haltestelle der Buslinien 28 und 29 vor dem alten Rathaus Kalbach aufzulösen und eine Verlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 vorzunehmen, sind einzustellen. Die Haltestelle "Rathaus Kalbach" ist direkt vor dem Gebäude in der derzeitigen Positionierung barrierefrei auszubauen. Zwischen Oberkante Bürgersteig am Gebäudesockel und der Fahrbahn liegt ein Gefälle von ca. 10 cm. Um die fehlenden Zentimeter für die Bordsteinanhebung zu erzielen, ist zu prüfen, ob durch eine leichte Fahrbahnabfräsung mit geringer Erhöhung des Bürgersteigs das notwendige Niveau erreicht werden kann. In einer geringfügigen Bürgersteiganhebung von wenigen Zentimetern sieht der Ortsbeirat keine Beeinträchtigung des Kulturdenkmals Altes Rathaus. Das derzeitige Bürgersteigniveau ist neuzeitlich und entspricht nicht dem historischen Zustand. Erst kürzlich wurde auf der Gebäuderückseite mit Zustimmung der Denkmalpflege der Gebäudesockel wesentlich verändert und erhöht. Eine Haltestellenverlegung vor das Wohnhaus Kalbacher Hauptstraße 34 bewirkt für die Bewohner erhebliche Nachteile und findet nach Kenntnis des Ortsbeirats nicht deren Zustimmung. Der Bürgersteig ist an dieser Stelle mit 2 m Breite zu schmal für eine überdachte Wartehalle. Wartende Fahrgäste dürften vor den Wohnungsfenstern mit 1,25 m Brüstungshöhe die Wohnsituation in der Erdgeschosswohnung erheblich belasten. Durch die bei diesem Standort schmale Fahrbahnbreite der Kalbacher Hauptstraße wird eine Anordnung der Bushaltestellen für beide Fahrtrichtungen auf gleicher Höhe verkehrstechnisch als äußerst ungünstig beurteilt.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
47. Sitzung des OBR 12 am 22.01.2016, TO I, TOP 23 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Venino gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4990 2016 Die Vorlage OF 535/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme