Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße
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Bisheriger Verlauf
09.02.2021
23.02.2021
Antrag Ortsbeirat
Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße
Details im PARLIS OF_537-4_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße
Details im PARLIS OM_7299_202109.02.2021
Antrag Ortsbeirat
Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße
Details im PARLIS OF_537-4_202123.02.2021
Anregung Ortsbeirat
Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße
Details im PARLIS OM_7299_2021 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 09.02.2021, OF 537/4
Betreff: Fußgängerüberweg Hanauer Landstraße/Höhe Grusonstraße
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob an dem genannten Überweg die Geometrie der Fußgängerinseln oder die Ampelschaltung so verändert werden können, dass auch kleine Gruppen von zu Fuß Gehenden mit allerhand Gerätschaften diesen Überweg komfortabel überqueren können. Begründung:
Die Verkehrsanlagen rund um die EZB wurden vor ca. 15 Jahren neu aufgeplant. Seither hat sich das Fußgängeraufkommen an dieser Stelle erhöht. Grund: Der durch den Überweg erschlossene Philipp-Holzmann-Weg war früher ein verfallender Begleitweg eines verwunschenen Dickichts, der ins städtebauliche Nirgendwo führte. Heute ist er eine Promenade, die zu einer wichtigen Gedenkstätte sowie zu hochattraktiven Freizeiteinrichtungen wie dem Hafenpark führt. Diese Ziele werden von mehrköpfigen Familiengruppen angesteuert, die BMX-Räder und dies und das mit sich führen. Da die Überquerung nicht in einem Zuge möglich ist, stauen sich die Gruppen auf den kleinen Verkehrsinseln, die als Querungshilfen gedacht, aber für den Ansturm gelegentlich zu klein bemessen sind. Daraus resultiert die Frage nach der angemessenen Größe dieser Inseln. Diese wäre evtl. aber auch durch eine andere Ampelschaltung zu umgehen.
Beratung im Ortsbeirat: 4
Beratungsergebnisse:
47. Sitzung des OBR 4 am 23.02.2021, TO II, TOP 2 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7299 2021 Die Vorlage OF 537/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme