Durchsetzen des Halteverbots auf Höhe der Kelsterbacher Straße 4 in Niederrad
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 28.05.2021, OF 54/5 Betreff: Durchsetzen des Halteverbots auf Höhe der Kelsterbacher Straße 4 in Niederrad Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen und zu berichten, wie auf der Kelsterbacher Straße auf Höhe der Hausnummer 4 das absolute Halteverbot besser durchgesetzt werden kann. Mögliche Maßnahmen könnten Schraffierungen auf der Fahrbahn oder das Setzen von Pollern sein. Sichergestellt werden muss in jedem Fall, dass LKW (Lieferverkehr Supermarkt Rewe oder Fleckenbühler) weiterhin problemlos aus der Treburer Straße in die Kelsterbacher Straße abbiegen können.
Begründung:
Das absolute Halteverbot vor dem Haus in der Kelsterbacher Straße 4 wird laut Nachbarschaft täglich missachtet. Das Halteverbot ist hier zwingend einzuhalten, da durch die parkenden Fahrzeuge Fußgänger:innen behindert werden und es sich um einen Schulweg handelt. Außerdem können LKW nicht ungehindert aus der Treburer Straße abbiegen.Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 48 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 313 2021 Die Vorlage OF 54/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme