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Solaranlagen und Begrünung auf privaten Dächern in Erhaltungssatzungsgebieten: Stadteigene Immobilie Jordanstraße 3 als Vorbild

Lesezeit: 4 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.11.2022, OF 541/2 Betreff: Solaranlagen und Begrünung auf privaten Dächern in Erhaltungssatzungsgebieten: Stadteigene Immobilie Jordanstraße 3 als Vorbild Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. für die Immobilie Jordanstraße 3 ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept für eine Photovoltaikanlage und Dachbegrünung zu erarbeiten und dieses als vorbildliches Beispiel für eine solche klimaangepasste Sanierung zu bewerben. Hierfür ist auch die Kombination von Dachbegrünung und Dach-PV-Anlagen in Betracht zu ziehen. 2. dieses Konzept im Rahmen der Sanierung der Liegenschaft zur Umsetzung zu bringen. Der Magistrat wird gebeten für die Sanierung alles Weitere zeitnah und zügig zu veranlassen. Es dient zur Kenntnis, dass die Installierung von Dachbegrünung und Solaranlagen aus Sicht des Ortsbeirates nicht notwendigerweise in das Sanierungskonzept eingearbeitet werden muss, da es hier um das Vorbild für eine Nachrüstung mit Solaranlage gehen soll. Sollte inzwischen ein fertiges Sanierungskonzept vorliegen, soll dieses umgesetzt werden und das Konzept für Dachbegrünung und Solaranlage diesem nachträglich hinzugefügt werden.

Begründung:

Der Ausbau von Solarenergie muss dringend vorangetrieben werden. Dazu sind neben städtischen Dächern ganz vorwiegend die Dächer privater Wohnhäuser und hier auch kleiner Vermieter*innen entscheidend. Diese sind allerdings nicht immer in der Lage ein statisch und wirtschaftlich tragfähiges Konzept für ihre Immobilie zu erarbeiten oder sind grundsätzlich verunsichert, ob dies überhaupt möglich ist. Hier hat die Stadt mit ihrer eigenen Wohnimmobilie Jordanstraße 3, die - würde sie saniert - ein ganz typisches Wohnhaus ist, die Möglichkeit ein positives Beispiel genau hierfür zu entwickeln und damit den Solarausbau auch auf privaten Dächern voranzubringen. Die Vorbildwirkung bestätigt der Magistrat in seiner ST 9. Gemäß des Hessischen Solarkatasters[1] ließe sich auf der Südseite des Daches z.B. eine PV-Anlage mit einer Leistung von bis zu 15,4 kWp installieren, die damit etwa 14.000 kWh pro Jahr erzeugen könnte. Auch eine Dachbegrünung könnte hier möglich sein. Die Neigung des Daches beträgt etwa 27°[1]. Es gibt verschiedene Angaben, bis zu welcher Dachneigung sich eine Begrünung mit angemessenem Aufwand realisieren lässt. Die Spanne reicht von bis zu 30°[2] bis hin zu 45°[3]. Zwar ergäbe sich durch die Neigung ein größerer Aufwand, z.B. wegen nötiger Vorrichtungen gegen das Abrutschen des Substrates, als bei anderen Dächern. Gleichwohl könnte die Stadt hierbei umso mehr zeigen, dass die Kombination aus Dachbegrünung und Photovoltaik auch auf solchen Dächern möglich ist, und damit auf Dächern mit geringerer Neigung erst recht. [1] www.gpm-webgis-12.de/geoapp/frames/index_ext2.php?gui_id=hessen_sod_03 [2] https://www.dachbegruenung-ratgeber.de/planungsgrundlagen-dachbegruenung [3] https://www.baunetzwissen.de/geneigtes-dach/fachwissen/dachdeckungen/dachbegruen ung-158487Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3309 2022 Die Vorlage OF 541/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP