Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Ginnheimer Landstraße ermöglichen

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Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.11.2022, OF 542/2 Betreff: Getrenntsammlung von Bioabfällen auch in der Ginnheimer Landstraße ermöglichen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass den Haushalten in der Liegenschaft Ginnheimer Landstraße 28 eine Biotonne bereitgestellt wird und der/die Hauseigentümer*in damit der gesetzlichen Verpflichtung nachkommt den dortigen Mietparteien eine haushaltsnahe Getrenntsammlung von Bioabfällen zu ermöglichen.

Begründung:

Anliegen eines Bürgers. Für die Biotonne gilt ein Anschluss- und Benutzungszwang. Diese Pflicht wird in Frankfurt leider bislang nur lückenhaft erfüllt und von städtischer Seite nicht wirkungsvoll überwacht bzw. durchgesetzt. Die aktuelle Situation wirkt sich negativ auf die Umwelt und auf die betroffenen Bürger*innen aus. Die fehlende Möglichkeit Bioabfälle getrennt zu sammeln führt dazu, dass diese Abfälle in der Restmülltonne landen und im Folgenden verbrannt statt einer klimapolitisch sinnvolleren Verwertung (Biogas, Düngemittel) zugeführt werden. Die betroffenen Bürger*innen zahlen außerdem deutlich höhere Entsorgungsgebühren für eine Restmülltonne als für eine grundsätzlich kostenfreie Biotonne und werden dadurch zusätzlich belastet. In begründeten Fällen kann eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang an die Biotonne gewährt werden, wenn z.B. anfallende Bioabfälle vor Ort kompostiert werden können. Diese Möglichkeit besteht auf den oben genannten Grundstücken nicht bzw. wird nicht wahrgenommen. Eine Ausnahmesituation scheint demnach nicht zu bestehen.Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage OF 542/2 wurde zurückgezogen.