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Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren?

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.08.2017, OF 543/5 Betreff: Wer darf den Wirtschaftsweg am alten Oberräder Bahnhof befahren? Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wer den Verbindungsweg an der Bahn zwischen den Straßen im Bärengarten und Wehrstraße am alten Oberräder Bahnhof mit Kraftfahrzeugen befahren darf.

Begründung:

Der oben genannte Weg ist an beiden Enden mit dem Zeichen 260 "Gesperrt für Kraftfahrzeuge" ausgeschildert mit dem Zusatz "Landwirtschaftlicher Verkehr frei". Der Ortsbeirat hat in seiner Vorlage OM 4620/2015 vorgeschlagen, den Weg zu sperren, weil sich Fußgänger und Radfahrer durch das hohe Schleichverkehrsaufkommen belästigt und gefährdet fühlen. In seiner Stellungnahme ST 29/2016 rät der Magistrat jedoch von einer Sperrung des Weges ab, weil sich der landwirtschaftliche Verkehr in den engen Oberräder Gassen neue Routen suche. Anscheinend ist der Magistrat der Ansicht, dass mit der oben genannten Beschilderung jeder, der etwas mit Landwirtschaft zu tun hat, diesen Weg benutzen darf. Der Ortsbeirat geht jedoch davon aus, dass der Weg nur zur Bewirtschaftung der unmittelbar anliegenden Felder befahren werden darf, was ein unbedeutendes Verkehrsaufkommen verursachen wird. Der Ortsbeirat bittet um Klarstellung, da erneut Beschwerden vorgetragen wurden.Hauptvorlage: Antrag vom 03.05.2017, OF 466/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 5 am 15.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 589 2017 1. Die Vorlage OF 466/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 543/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und LINKE. gegen SPD und BFF (= Ablehnung)