Antrag vom 05.03.2025, OF 543/8 Betreff: Campingplatz Heddernheim Vorgang: OM 5150/24 OBR 8; ST 854/24; OM 5868/24 OBR 8 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat fragt den Magistrat: 1. Ist dem Magistrat bekannt, wer der aktuelle und offizielle Besitzer des Campingplatztes ist? Wenn ja, bitten wir um Mitteilung, damit wir diese Informationen ggfls. an interessierte Käufer des Geländes weitergeben können, 2. Welche Flächen des ehemaligen Campingplatzes An der Sandelmühle 35b sind städtisch?Die letzte Stellungnahme (ST 854/24) besagt, dass es sich bei dem Campingplatzgelände nicht um städtische Flächen handelt. Dazu hat der OBR 8 andere Informationen erhalten. 3. Sollten Teile des Geländes doch städtisch sein, laufen aktuell noch Pachtverträge oder ist eine weitere Verpachtung der städtischen Flächen für die Nutzung als Campingplatz vorgesehen und möglich? 4. Welche Flächen - bitte die Flurstücke angeben - sind für eine Renaturierung vorgesehen? 5. Laut Aussage des Grünflächenamtes gehören Teilflächen des Geländes zum Grüngürtel. Welche sind das und warum kann die die Deutsche Bahn hier Eingriffe vornehmen? 6. Auf Teilen des Campingplatzes liegen größere Mengen an Baumaterialien und Abfällen. Außerdem kam es aufgrund der Bauarbeiten am Urselbach, zu vermehrten Rattensichtungen. Wer ist für die Entsorgung/Bekämpfung verantwortlich?
Begründung:
Da es mehrere Käufer/Interessenten gibt, die Interesse an der Fortführung eines Campingplatzes auf dem Gelände haben, was der Ortsbeirat sehr begrüßt, (siehe OM 5868), wird um Auskunft zu den o.a. Flächen gebeten. Nach Informationen des Ortsbeirates ist die Fläche des bisherigen Campingplatzes in mehrere Grundstücke mit verschiedenen Eigentümern geteilt.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2024, OM 5150 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 854 Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5868 Beratung im Ortsbeirat: 8