Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen
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Partei(en):SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.08.2024, OF 546/12 Betreff: Mitwirkung von Stadtverordneten und Magistratsmitgliedern bei Stiftungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder, die in diversen Vorständen von Stiftungen (Pflegamt) tätig sind, mögen dafür Sorge tragen und zu prüfen, ob Erbpachtzinsen grundsätzlich reduziert werden können.
Begründung:
Mit dem Erbbauzins wurden in den letzten Jahren in relativ kurzer Zeit die Grundstückswerte überholt. Das heißt es wurde mehr Zins gezahlt, als das eigentliche Grundstück vom Bodenrichtwert wert war. Z. B. das Waisenhaus als gemeinnützige und mildtätige Stiftung finanziert und sichert mit dem Erbbauzins dauerhaft und langfristig die Erfüllung des Stiftungszwecks, so ist dies der Webseite zu entnehmen. Nichtsdestotrotz sollten die o. g. Mitglieder des Pflegamts Ihre Möglichkeiten dazu nutzen, die hohen Erbpachtzinsen zu reduzieren, da sie in vielen Fällen für Normalverdiener eine dauerhaft hohe und steigende Belastung darstellt.Beratung im Ortsbeirat: 12
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 12 am 13.09.2024, TO I, TOP 17 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Dr. Behrendt, Frau Geller, Herr Jakob, Frau Li und Herr Weißke gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen haben. Beschluss: Anregung OA 494 2024 Die Vorlage OF 546/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordneten und Magistratsmitglieder, die in diversen Vorständen von Stiftungen (Pflegamt) tätig sind, werden gebeten zu prüfen, ob Erbbauzinsen vorerst nicht weiter erhöht bzw. grundsätzlich reduziert werden können." Abstimmung: 3 GRÜNE, 1 SPD, Volt und Linke gegen 2 CDU (= Ablehnung); 2 CDU, 1 GRÜNE und 1 FDP (= Enthaltung)