Verbesserung Anwohnerparken an der Eppsteiner Straße

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Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 14.11.2022, OF 546/2 Betreff: Verbesserung Anwohnerparken an der Eppsteiner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Abschnitt Eppsteiner Strasse 25-39 zwischen Liebigstrasse und Unterlindau beidseitig die Beschilderungen und Fahrbahnmarkierungen an den beiden Kreuzungen zu erneuern, um für die Anwohner die erlaubten Parkmöglichkeiten klarer und eindeutig kenntlich zu machen. Gegebenfalls sollte das Gehwegparken auf die gegenüberliegende Strassenseite verlegt werden, weil dort der Gehweg durchgängig breiter ist. Kreuzung Eppsteiner/Liebigstrasse - Einfahrt von der Liebigstrasse: - Erneuerung des verblassten blauen Gehweg-Parkschildes auf der linken Seite (gegenüber von Hausnummer 39) - Aufmarkierung des ersten Parkplatzes auf der linken Seite, um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken erlaubt - Aufmarkierung des ersten Parkplatzes auf der rechten Seite (vor Hausnummer 39), um zu verdeutlichen, dass voll auf der Strasse geparkt werden soll Kreuzung Eppsteiner Strasse/Unterlindau - Ausfahrt auf die Unterlindau: - Aufstellung eines blauen Gehweg-Parkschildes auf der linken Seite (gegenüber von Hausnummer 25, bei Petersen Feinkost) - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der linken Seite im Anschluss an die Fahrradständer, um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken gewünscht ist und die Fahrzeuge nicht voll auf der Strasse stehen dürfen - Aufmarkierung der ersten beiden Parkplätze auf der rechten Seite (vor Hausnummer 25, Florastyle), um zu verdeutlichen, dass Gehwegparken nicht erlaubt ist und die Fahrzeuge voll auf der Strasse stehen müssen Falls vom Magistrat notwendig erachtet, sind die Anwohner gern zu einem Ortstermin bereit, um die vorgeschlagen Maßnahmen zu erläutern.

Begründung:

Wiederholte Beschwerden von Anwohnern. Laut Beschilderung ist Gehwegparken auf der linken Seite erlaubt, das Schild ist allerdings verblasst und steht es im Widerspruch zu den gegenwärtigen Parkplatzmarkierungen auf der Fahrbahn der linken Seite, die suggerieren, daß man voll auf der Fahrbahn parken solle. Auf der rechten Seite dürfen die PKW nicht auf dem Gehweg parken, doch die schmalen Parkplatzmarkierungen suggerieren genau das. Grundsätzlich problematisch ist, daß das Gehwegparken ausgerechnet auf der linken Straßenseite erlaubt ist, auf der der Bürgersteig durchweg schmaler ist. Dies führt selbst bei alteingesessenen Anwohnern zur Verwirrung und v.a. seit längerem zu wiederholten Bußgeldern i.H.v.je 55,- Euro. Mehrere Gespräche mit den Beamten und Beschwerden bei den Behörden haben bislang zu keiner Verbesserung geführt - die allerdings leicht umzusetzen wäre. Quelle: Google Maps und Zeichnung Antragstellerin Verblasstes Schild linke Seite - Kreuzung Eppsteiner/Liebigstrasse - Einfahrt von der Liebigstrasse (Quelle: alle Bilder stammen von der Antragstellerin) Verblasste, unklare Markierung der Parkplätze an der linken Seite suggerieren, dass Parken ausschließlich auf der Fahrbahn erlaubt sei Verblasste, unklare Markierung auf der rechten Seite ist so schmal, dass sie suggeriert, hier sei Parken auf dem Gehweg erlaubt.Nebenvorlage: Antrag vom 21.01.2023, OF 580/2 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 2 am 05.12.2022, TO I, TOP 38 Beschluss: Die Vorlage OF 546/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 2 am 23.01.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3425 2023 1. Die Vorlage OF 546/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 580/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 580/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 4 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)